Allgemeine Leinenpflicht

3 Fragen an Octavie Modert: Die Staatssekretärin im Agrarministerium, nach dem Treffen mit “Menschen mat Muppen”asbl im Tageblatt-Interview

Seit Wochen sorgt das Gesetzesprojekt 4985 für reichlich Unmut bei den meisten Hundehaltern. Der Entwurf, der bereits im Jahr 2002 im Parlament deponiert wurde, sieht – zumindest in seiner jetzigen Fassung – eine generelle Leinenpflicht für Hunde an allen öffentlichen Plätzen vor.
Die Staatssekretärin im Agrarministerium, Octavie Modert, gab nun, nach einem Treffen mit “Menschen mat Muppen”asbl. an, den Entwurf überarbeiten zu wollen. Wir unterhielten uns gestern mit der CSV-Politikerin.

Tageblatt: Beim sogenannten “Muppegesetz” scheiden sich die Geister. Entlang der Frontlinie “pro und contra Leinenzwang” haben Sie sich nun für den Mittelweg sprich einen abgeschwächten Leinenzwang ausgesprochen. Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?

Octavie Modert: “Die Leinenpflicht soll gelockert werden. Nachgebessert wird der vorliegende Text, weil er strikter ausgelegt wird, als er im Grunde ist. Das ist zum Teil verständlich, da der Kommentar zum Gesetzestext in gewisser Weise dazu verleitet. Ich denke, dass Hunde stellenweise frei laufen können müssen … bestenfalls auf offenem Gelände, wo wenig Menschen sind. Im Grunde soll das Gesetz das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund regeln. Regeln braucht man dort, wo es ohne nicht geht.
Während der Ferien hat es wieder Fälle gegeben, wo Kinder von Hunden gebissen wurden. Derzeit haben Kommunen keine Handhabe. Durch das Gesetz soll dies anders werden. Abgeändert wird auch das Strafmaß. Dort wo Leinenzwang herrscht und dagegen verstoßen wird, wird das Fehlverhalten nicht mehr als Delikt geahndet. Das Höchststrafmaß gilt nur mehr in ganz schlimmen Fällen und bei wiederholten Verstößen.”

Tageblatt: An der Verpflichtung halten Sie fest, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner unter Kontrolle haben müssen. Wie wollen Sie diese Regelung umsetzen?

Octavie Modert: “Jeder Besitzer muss seinen Hund jederzeit zurückrufen können. Gleichzeitig gilt aber auch, dass ein Hund nicht zwangsläufig gefährlich sein muss, um Furcht einzuflößen. Folglich müssen beide Parteien füreinander Verständnis aufbringen.
Auch auf offenem Gelände und in Wäldern gibt es Stellen, wo man Regeln benötigt. Gegebenenfalls kann es auch dort eine Leinenpflicht geben. In Wäldern, wo viel gelaufen wird, stellt sich die Lage bspw. anders dar, als dort, wo kaum Menschen sind. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, dies zu regeln. Derzeit arbeiten wir noch an der bestmöglichen Formulierung.”

Tageblatt: Im vorliegenden Text wird auch zwischen potenziell gefährlichen und anderen Hunden unterschieden. Gibt es für Sie Klarheit in dieser Frage?

Octavie Modert: “Auch das ist noch nicht ganz klar. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Wir stellen fest, dass jene Hunde, die am meisten Probleme bereiten, in der Regel von Hundehaltern betreut werden, die ihre Tiere nicht richtig im Griff haben. Sehr oft sind diese Hunde auch auf gefährlich getrimmt. In dieser Frage ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen.
Ich gehe davon aus, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden können. Das Gesetz muss allgemein gültig sein und Konsequenzen haben. Ich gehe davon aus, dass es noch in diesem Jahr über die parlamentarische Bühne geht.”

Quelle: Tageblatt vom 12.01.2007

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