Die biologische Vielfalt – der Reichtum unsere Kulturlandschaften

Die Reihe der bisherigen Verhandlungen im Bereich des Umweltschutzes haben gezeigt, dass der Weg vom Wissen zur Tat ein überaus steiniger ist.

Die Reihe der bisherigen Verhandlungen im Bereich des Umweltschutzes, des Klimawandels und der biologischen Vielfalt haben mehr als deutlich gezeigt, dass der Weg vom Wissen zur Tat ein überaus steiniger ist.

Das in den vergangenen Jahren von der Europäischen Union vorgeschlagene Konzept der Nachhaltigkeit möchte konkrete Steuerungskonzepte für das gemeinsame Handeln erarbeiten und die schon vorhandenen vertiefen, so dass unsere natürlichen Ressourcen geschützt werden und für die zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Aber nicht nur in der EU-25 sollen diese Ziele verwirklicht werden, nein, vielmehr muss unser Streben darauf abzielen, die Lebensbedingungen für alle Menschen zu verbessern. In der Nachhaltigen Entwicklung sehe ich weit mehr als nur den traditionellen Naturschutz, sondern vielmehr die Verteidigung der biologischen Vielfalt als Grundlage unseres gemeinsamen Überlebens.

Die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Vordergrund stellen, insbesondere in den erfolgreichen Schwellenländern u.a. China, Indien und Indonesien sowie in verschiedenen Entwicklungsländern, mag vordergründig wertvoll sein, wenn dies aber auf Kosten der Natur geht, dann werden die anfallenden Kosten zur Sanierung der Umwelt binnen weniger Jahren den wirtschaftlichen Erfolg verschlingen und Millionen von Menschen noch weiter ins gesellschaftliche Abseits abrutschen lassen. Um diesen Prozess demzufolge erfolgreich zu gestalten, sind die reichen Industrieländer aufgefordert, unverzüglich die vorhandenen Technologien so einzusetzen, dass die Rohstoffe und die Energieressourcen effizient genutzt werden.

Es entbehrt in diesem Zusammenhang jeder Logik, dass die Militärhilfen an die erstgenannten Ländergruppen rasant in die Höhe schnellen und sich die Zahl der Kleinkriege erhöht. Müssten nicht vielmehr in diesen Ländern die Grundlagen geschaffen werden, dass Mensch und Umwelt geschützt werden, dies stellt auch die Voraussetzung zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar.

Kulturlandschaften und Biodiversität

Die Europäische Landschaftskonvention von Florenz verabschiedet am 20. Oktober 2000 stellt ein wichtiges politisches Instrument dar, den unersetzlichen Wert der über Jahrhunderte geschaffenen Kulturlandschaften für uns und die künftigen Generationen zu erhalten. Das luxemburgische Parlament hat diese Konvention vor wenigen Monaten ratifiziert. Als Kulturlandschaften werden die durch menschliches Wirken beeinflussten Landschaften bezeichnet, die in weiten Teilen Europas und demzufolge auch in Luxemburg vorherrschen.

Die Kulturlandschaften stellen das Ergebnis der fortwährenden Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur dar, sie unterliegen einer beständigen Um- und Neugestaltung. Als gemeinsames Anliegen müssen wir diese Kulturlandschaften und die ihnen “gewachsene” Biodiversität als unser schützenswertes Erbe ansehen. Die abwechslungsreichen Landschaften (Ackerflächen, Weinberge und Wälder) sowie die Ökosysteme (u.a. Biotope, trockene Wiesen) stellen einen unermesslichen Reichtum unseres Landes dar. Angesichts des zur Verfügung stehenden begrenzten Raumes, liegt es in unseren Händen, durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise die Kulturlandschaften nachhaltig zu bestellen. 1)

Durch die wirtschaftlichen Aktivitäten, insbesondere in der Landwirtschaft, im Weinbau und in der Forstwirtschaft, greift der Mensch in die Kulturlandschaften ein, trotzdem muss der Schutz der biologischen Vielfalt im Mittelpunkt seiner Handlungen, stehen, stellen doch die Landschaften den Garant für die tägliche Arbeit und ihr Einkommen dar. Neben diese Aktivitäten treten noch die Erstellung von Infrastrukturen sowie die Freizeitnutzung, die sich negativ auf die Landschaften auswirken können.

Die natürlichen Nutzflächen, der Boden, das Wasser, die Flora und die Fauna dürfen nicht stärker beeinträchtigt werden als es zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderlich ist. Angesichts des dramatischen Verlustes an Biodiversität, auch Luxemburg bleibt von diesem Phänomen nicht unberührt, muss es das Anliegen aller werden, den Verlust an Pflanzen und Tieren zu stoppen, denn unsere Gesellschaft kann ohne diese Ressourcen nicht überleben. Während den vergangenen Jahrzehnten hat sich trotz der Anstrengungen der Europäischen Union der Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa dramatisch beschleunigt. 64 heimische Pflanzenarten sind ausgestorben, 45 % aller Schmetterlingsarten, 38 % der Vogelarten und etwa 5 % aller wild lebenden Weichtierarten werden als vom Aussterben bedroht betrachtet. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft sind in den letzten Jahrzehnten rund 60 % der Feuchtgebiete verloren gegangen. 2)

Im neuen Agrargesetz und dem Nationalen Rahmengesetz zum Schutz der Natur stellt die angesprochene Aufgabe: Schutz der Biodiversität nunmehr einen wichtigen Pfeiler der zukünftigen Entwicklung des ländlichen Raumes dar. Den in Politik stehenden Verantwortlichen wird bewusst, dass der Verlust an biologischer Vielfalt den Verlust an wirtschaftlichen Möglichkeiten bedeutet.

Ein abrupter Verlust von Arten kann für die Umwelt eine tief greifende Veränderung ihrer Netzwerke bedeuten, erhebliche Störungen des Systems bewirken und schließlich zum Kollaps des Gesamtsystems führen. Nur eine möglichst große genetische Vielfalt innerhalb der einzelnen Arten gewährleistet das Überleben und bietet eine hohe Anpassungsfähigkeit der Arten auf sich verändernde Umweltbedingungen.

Wenn uns allen an einer vernetzten Politik, die auf den drei Pfeilern: Wirtschaft, Soziales und Umwelt gelegen ist, dann müssen wir es schaffen, die Nutzung der Landschaften, den Erhalt des Landschaftsbildes und die anderen wirtschaftlichen Aktivitäten so zusammenzuführen, dass die Unterstützung aller Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt die oberste Richtschnur wird. Ein Appell, der im Übrigen bei den in der Landwirtschaft, dem Weinbau und der Fortwirtschaft implizierten Menschen nicht auf taube Ohren fällt.

Marcel Oberweis ist Präsident der parlamentarischen Kommission Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Raumentwicklung

Quellennachweis
1) http://www.biodiv.at/chm/situation/kulturland.htm
2) http://ec.europa.eu/fisheries/press_corner/press_releases/archives/com01/com01_20_de.htm