Der Verfassungsexperte der CSV will eine Änderung des Luxemburger Grundgesetzes vorschlagen, um ein Ende der Doppelkandidaturen in die Wege zu leiten
D’Wort: Die CSV lehnt nun eine zeitliche Trennung von Landes- und Europawahlen ab. Wieso?
Um eine Trennung zu ermöglichen, müssten wir unsere Landeswahlen vorverlegen. Es gibt aber kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments. Nur der Großherzog kann das Parlament laut unserer Verfassung auflösen. Dieser Schritt bedarf einer politischen Ursache. Der reine Wunsch, die Wahlen zeitlich trennen zu können, reicht meiner Ansicht nach nicht aus. Wir können doch keine künstliche Regierungskrise provozieren. Man brächte den Staatschef auch in eine unmögliche Lage.
D’Wort: Was ist denn Ihre Alternative?
Als Erstes wollen wir die Kandidatenzahl von zwölf auf sechs herabsenken. Die Regelung von 1979 macht heute keinen Sinn mehr. Zweitens schlagen wir vor, Artikel 53 der Verfassung durch einen Zusatz zu ergänzen, durch den bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen eine Kandidatur für das Europaparlament und das nationale Parlament praktisch untersagt werden. Sollten die anderen Parteien damit nicht leben können, haben wir als zweite Option vorgeschlagen, dass die Kandidaten bei Europawahlen eine Ehrenerklärung abgeben, dass sie das gewonnene Mandat auch annehmen.
D’Wort: Wäre eine Trennung der Wahlgänge denn überhaupt eine günstige Lösung?
Ich bezweifele das. Die Diskussion hat sich nach dem Referendum ziemlich verselbstständigt. Man muss ja auch die Kostenfrage bedenken. Eine Wahl gibt es nicht umsonst. In unseren Nachbarländern kann ich nicht feststellen, dass reine Europawahlen für größere Begeisterung bei den Bürgern sorgen.
Quelle: d’Wort, 9. November 2005