Im Europäischen Verfassungsvertrag gehören der Umweltschutz, die Verbesserung der Umweltqualität und das Nachhaltigkeitsgebot zu den wichtigsten Zielen
Artikel I-3 des Verfassungsvertrags betont die Gleichrangigkeit von Umweltschutz, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen. Der Verfassungsvertrag orientiert sich somit am Modell der ökosozialen Marktwirtschaft, die im Sinne des Erhalts des Handlungsspielraums kommender Generationen ökonomische, ökologische und soziale Ziele in Einklang zu bringen versucht.
Die Europäische Verfassung verpflichtet sich, darauf zu achten in allen Politikbereichen die Belange des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung zu achten (die sogenannte Querschnittsklausel).
Die im Europäischen Verfassungsvertrag vorgeschlagene Europäische Bürgerinitiative gibt den europäischen Bürgern die Möglichkeit selbst Vorschläge zu machen. Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich können dieses Instrument nutzen, um die Europäische Kommission aufzufordern, einen Vorschlag im Umweltbereich zu machen.
Die Möglichkeit für ein EU-Mitgliedsland strengere Umweltschutzbestimmungen anzuwenden, bleibt unverändert bestehen.