Kein großer Wurf

Am 31. Mai wurde für das gesamte Personal des öffentlichen Dienstes zwischen dem zuständigen Minister der Öffentlichen Funktion und den Vertretern der CGFP ein neues Gehälterabkommen unterzeichnet

Am 31. Mai wurde für das gesamte Personal des öffentlichen Dienstes zwischen dem zuständigen Minister der Öffentlichen Funktion und den Vertretern der CGFP ein neues Gehälterabkommen unterzeichnet.

Regelmäßig in der Vergangenheit wurden die Gewerkschaften des assimilierten Sektors, sozusagen in letzter Minute vor der Unterzeichnung, über den Inhalt des Tarifvertrags in Kenntnis gesetzt. So auch diesmal, auch die aktuelle Regierung bricht also nicht mit der Tradition, so abwegig diese auch sein mag.

Die eigentlichen Verhandlungen fanden nicht nur “unter Ausschluss der Öffentlichkeit” statt, sondern ebenfalls ohne Mitbestimmung aller im Öffentlichen Sektor vertretenen Gewerkschaften, unter ihnen der SYPROLUX, obwohl diese die Interessen der Hälfte der vom Abkommen betroffenen Beschäftigten vertreten. Lediglich während einer Konzertierungsrunde Ende April konnten wir unsere Anliegen und Forderungen darlegen. Das Resultat des Vertrags trägt denn auch deutlich die Schreibweise der Verhandlungsführer, den spezifischen Problemen des assimilierten Sektors wurde kaum Rechnung getragen. ( Details Seite … in dieser Ausgabe des “Transport”)

Sieht man sich das Verhandlungsresultat näher an, so muss man feststellen, dass das Resultat äußerst moderat ausgefallen ist. Mit einer 1,8 % Punktwerterhöhung über eine Laufdauer von zwei Jahren habe man der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Endwicklung des Landes Rechnung getragen, so Minister Claude Wiseler bei der Vorstellung des Resultats der Verhandlungen. Diese Aussage kann uns kaum zufrieden stellen, zeigen doch alle Parameter der zukünftigen Entwicklung nach oben. So sah z.B. Ende April die EU-Kommission eine 3,8% Steigerung des Brutto Inlandsprodukts (PIB) für Luxemburg vor.

In Anbetracht des moderaten Abkommens gab es denn auch kein großes Geschrei der Patronatsverbände, im Gegensatz zu vorausgegangenen Vertragsunterzeichnungen, wo sie stets schnell mit Aussagen wie “untragbare Auswirkungen auf den Privatsektor” zur Hand waren.

Als eine Verbesserung im Sinne, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen, ist sicherlich die Erhöhung des außerordentlichen Urlaubs bei der Geburt eines Kindes von zwei auf vier Tage. Außerdem ist die Proratisierung der Essenszulage, die der tatsächlichen Arbeitszeit von 25, 50, 75 oder 100% angepasst wird, eine richtige Entscheidung. Allerdings hätte man sich in diesem Punkt eine konsequente Anpassung an die aktuellen Preise im Gastronomie-Sektor gewünscht. Nicht unwichtig wäre u. E. gewesen, diese Zulage als festen Bestand des Gehalts zu sehen. Damit wäre eine automatische Anpassung an die Entwicklung der Hauhaltskosten gewährleistet gewesen. Im vorgesehenen Abkommen fließen die bereitgestellten Geldmittel leider ausschließlich in die Instandsetzung der Staatskantine, wovon lediglich ein kleiner Teil von Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitiert.

Unsere Forderung, dass alle Bedienstete in Zukunft von einer Familienzulage profitieren sollen, wurde nicht berücksichtigt.

Zu der leichten Anhebung der Fahrkosten-Entschädigung von 0,029 Euro / km müssen wir feststellen, dass diese keinesfalls der aktuellen Entwicklung der Treibstoffpreisen Rechnung trägt und darüber hinaus keineswegs den realen Unterhaltskosten eines Fahrzeugs angepasst ist.

Alles in allem sieht man klar und deutlich die Handschrift der CGFP, manches vom Erreichten ist nämlich zum Teil bei der CFL in Kraft, oder lässt sich nur über den beschwerlichen Umweg von Verhandlungen in der paritätischen Kommission bewerkstelligen.

Befremdend hört sich die Ankündigung der Vertragspartner an, die Arbeitsgruppe welche sich mit dem Dossier Zusatzpensionen beschäftigt, zu reaktivieren. Bereits Ende 2002 verkündete der damalige Staatssekretär, “man warte noch auf Zahlenmaterial der Sozialversicherungsanstalt um dann zu konkreten Schritten im Sinne der im Gehälterabkommen 2000 definierten Vorgaben zu gelangen”.

Gänzlich ungeachtet blieb die Forderung nach Arbeitszeitreduzierung. Entweder mittels zusätzlicher Ruhetage oder über den Weg von wöchentlicher Arbeitszeitverkürzung hätte dies wesentlich zum Wohlbefinden auf dem Arbeitsplatz und damit zu einem besseren Betriebsklima beigetragen.

Als Schlussfolgerung bleibt festzuhalten, dass dieses Gehälterabkommen, keine wesentlich neuen Akzente setzt. Wir können (und müssen) damit “leben”, ein großer Wurf ist es sicherlich nicht.

Leitartikel Transport N° 12 vom 15. Juni 2005