Allerletzte Meldefrist am 10. Juni
Gemäß Gesetz vom 4. Februar 2005 und vom 14. April 2005 kann man auch per Briefwahl am Referendum vom kommenden 10. Juli zum Vertrag über eine Verfassung für Europa teilnehmen.
Zugelassen zur Briefwahl sind alle über 75 Jahre alte Wähler. Außerdem können per Korrespondenz alle Wähler abstimmen, denen es aus beruflichen oder persönlichen Ursachen unmöglich ist, sich am 10. Juli ins Wahllokal zu begeben, sowie alle im Ausland wohnenden Luxemburger.
Wer vom Briefwahlrecht Gebrauch machen will, muss spätestens 30 Tage vor dem Wahltermin, also am kommenden Freitag, dem 10. Juni 2005 durch einen einfachen Brief einen Antrag beim Schöffenkollegium seiner Heimatgemeinde stellen. Beiliegend befindet sich ein Antragsformular.