Koalitionsverhandlungen : Was bisher zurückbehalten wurde

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CSV und LSAP hinsichtlich der Bildung der neuen Regierung sind am Montag dem 19. Juli in ihre vierte Woche eingetreten

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CSV und LSAP hinsichtlich der Bildung der neuen Regierung sind am Montag dem 19. Juli in ihre vierte Woche eingetreten.
Die wichtigsten Einigungen, die seit Donnerstag, dem 1. Juli, dem Beginn der Koalitionsverhandlungen, erzielt wurden, betreffen unter anderem die Wirtschafts-, Finanz- und Budgetpolitik.

Wirtschaftliche Erholung

Bei der Wirtschaftspolitik stellten die Verhandlungspartner fest, dass sich zusehends eine wirtschaftliche Erholung abzeichnet. Dabei kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Wirtschaftswachstumsleistungen der zweiten Hälfte der neunziger Jahre mit einem jährlichen Zuwachs von bis zu neun Prozent wieder erreicht werden.

Bei der wichtigen Frage der Betriebsbesteuerung wird nach der umfangreichen Steuerreform von 2001 und 2002, die Situation als zufrieden stellend angesehen. CSV und LSAP behalten sich trotzdem eventuelle Anpassungen im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der kleineren und mittleren Unternehmen vor.

Abbau des Verwaltungsaufwands

Des Weiteren wird der Abbau des Verwaltungsaufwands, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe angestrebt. Ein Regierungskommissar soll diesbezüglich innerhalb von 18 Monaten Vorschläge ausarbeiten.

Intakte Verschuldungskapazität

Im Finanz- und Budgetbereich haben die Verhandlungspartner festgestellt, dass die Finanzsituation gesund aber schwierig ist. Da der budgetäre Spielraum begrenzt ist und die intakte Verschuldungskapazität nicht übermäßig in Anspruch genommen werden soll, wird die zukünftige Regierung darauf achten, die Haushaltspolitik in den kommenden Jahren am mittelfristigen Wirtschaftswachstum auszurichten.

Die Vermögenssteuer für physische Personen, die laut CSV-Wahlprogramm keinen sozialen Zweck mehr erfüllt, wird abgeschafft. Dies jedoch nur im Zusammenhang mit der Einführung einer Quellensteuer und unter Wahrung des Bankgeheimnisses.
Andere konkrete Verhandlungsfortschritte sind auf den Politikfeldern Justiz, Beschäftigung, Landesplanung, IVL, Hochschulen, Gesundheit und Soziale Sicherheit zu verzeichnen.

Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft

Insbesondere haben CSV und LSAP die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Vereinfachung der Adoptionsgesetzgebung vereinbart, ohne dass bei letzterem die Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften zurückbehalten wurde.

Grundlinien des Arbeitsrechts werden beibehalten

Bei Arbeit und Beschäftigung halten CSV und LSAP an den Grundlinien des Arbeitsrechts fest. Beide Seiten streben die Stärkung der Sozialpartnerschaft in einem vom Staat vorgegebenen Rahmen an. Im Sinne einer besseren Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt werden die Mechanismen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einer qualitativen Überprüfung unterzogen.

Ausarbeitung eines Parteienfinanzierungsgesetzes

Schließlich haben CSV und LSAP auch ein Parteienfinanzierungsgesetz festgehalten. Der Staatsrat, der augenblicklich 21 Mitglieder zählt, wird aufgestockt und sein administrativer Apparat ausgebaut. Dies im Sinne einer effizienteren legislativen Arbeit.

Krankenkassen: Dialog mit den Sozialpartnern

Im Bereich der Sozialen Sicherheit halten die verhandelnden Parteien an den Grundprinzipien der Krankenkassenreform von 1992 fest. Was die Vermeidung von Defiziten angeht, werden sich CSV und LSAP intensiv um den Dialog mit den Sozialpartnern bemühen.

Hinsichtlich des besonders bedeutsamen Bereichs der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung diskutieren die Verhandlungspartner auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzprojektes.