Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Österreich unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich betreffend die Bekämpfung von Terrorismus
Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Österreich unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich betreffend die Bekämpfung von Terrorismus, die grenzüberschreitender Kriminalität und die illegale Migration.
Vergangene Woche legten die Justiz- bzw. Innenminister des Königreiches Belgien (Patrick Dewael), der Bundesrepublik Deutschland (Otto Schily), des Grossherzogtums Luxemburg (Luc Frieden), des Königreiches der Niederlande (Piet Hein Donner und Johan Remkes) und der Republik Österreich (Ernst Strasser) in einer gemeinsamen Sitzung die Grundlagen und Prinzipien eines künftigen Übereinkommens fest.
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Grenzen in der Europäischen Union immer weniger ein Hindernis für Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration darstellen. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit für aneinander angrenzende Staaten zur intensiveren Zusammenarbeit und zum Ergreifen geeigneter Maßnahmen.
Grundfreiheiten werden respektiert
In der Präambel der gemeinsamen Erklärung wird unterstrichen, dass die Grundrechte, wie sie sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den gemeinsamen Verfassungstraditionen der beteiligten Staaten ergeben, beachtet werden.
Optimierung von DNA-Identifizierungsmustern
Im Bewusstsein der Nützlichkeit der DNA-Analyse für die Kriminalitätsbekämpfung verpflichten sich die Vertragsparteien, die grenzüberschreitende Übermittlung von DNA-Identifizierungsmustern unbekannter Täter zu verbessern.
Austausch von nationalen Fingerabdrucken
Erleichtern und beschleunigen wollen die Unterzeichnerstaaten den Austausch von Fingerabdruckdaten durch Nutzung von elektronischen Übertragungswegen.
Informationsaustausch bei Grossveranstaltungen
Zur Gewährleistung des sicheren und ungefährdeten Ablaufs von Grossveranstaltungen im Bereich des Sports, Tagungen des Europäischen Rates und anderer internationaler Veranstaltungen von vergleichbarer Tragweite wollen die Vertragsparteien einen intensiven und anlassbezogenen Austausch von strategischen, operativen und taktischen Informationen und personenbezogenen Daten durchführen.
Fahndung auf der Grundlage von Profilen
Im Rahmen der Ergreifung spezifischer Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus wurde vereinbart, nach Massgabe des nationalen Rechts zu prüfen, inwiefern die Zusammenarbeit auf der Grundlage von Profilen und der diesbezügliche Austausch personenbezugter Daten ermöglicht werden kann, wenn konkrete Anhaltspunkte oder ein begründeter Verdacht für eine terroristische Bedrohung vorliegen.
Vermittlung von Erkenntnissen über Gefährder
Zur Bekämpfung des Terrorismus und von Straftaten von erheblicher Bedeutung tauschen die bisher fünf Länder nach Massgabe des nationalen Rechts im Einzelfall Informationen über so genannte Gefährder aus, sobald konkrete Anhaltspunkte oder ein begründeter Verdacht auf eine terroristische Bedrohung oder auf Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen.
Bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter
Um die Sicherheit der Flugpassagiere zu erhöhen, verpflichten die Unterzeichnerstaaten sich, alle angemessenen Mittel einzusetzen.
Gemeinsame Dokumentenberater
Bereits in den Ausgangs- und Transitstaaten wollen die Vertragsparteien alle geeigneten Massnahmen ergreifen, die zur Verhinderung der illegalen Migration beitragen.
Gemeinsame Rückführungsmaßnahmen
Ein weiterer Ausbau der operativen Zusammenarbeit bei gemeinsamen Rückführungsmassnahmen ist vorgesehen.
Polizeiliche Zusammenarbeit
Zur Intensivierung der Zusammenarbeit werden die Unterzeichnerstaaten gemeinsame Streifen einsetzen und andere Einsatzformen der polizeilichen Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nutzen.
Austausch personenbezogener Daten
Nicht zuletzt aber soll gewährleistet bleiben, dass die innerstaatlichen und internationalen Regeln in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten in den Bestimmungen des künftigen Übereinkommens eingehalten werden.
Aus: Luxemburger Wort vom 1.06.2004