Nach langen Vorarbeiten und Debatten hat das Partnerschaftsgesetz die Abgeordnetenkammer passiert. Paare, die unverheiratet zusammen leben, können zukünftig ihrer Partnerschaft einen gesetzlichen Rahmen geben.
Nach langen Vorarbeiten und Debatten hat das Partnerschaftsgesetz die Abgeordnetenkammer passiert. Paare, die unverheiratet zusammen leben, können zukünftig ihrer Partnerschaft einen gesetzlichen Rahmen geben.
Das Partnerschaftsgesetz ist eines der fortschrittlichsten in ganz Europa. Es schafft zwischen den Partnern Rechte und Pflichten, die alle Bereiche des gemeinsamen Lebens berühren. Dabei stehen die steuerliche Berücksichtigung des Haushalts, soziale Rechte, der Schutz der gemeinsamen Wohnung, die erbrechtliche Begünstigung des Partners und das Besuchsrecht im Krankheitsfall an vorderster Stelle.
Unzählige Paare leben heute unverheiratet zusammen, und zwar aus ungezählten verschiedenen Gründen. Es gibt junge Paare, die überhaupt nicht heiraten wollen; Paare in mittlerem Alter, die nach einer Scheidung diese negative Erfahrung nicht wiederholen wollen; ältere Paare, von denen ein Partner nicht auf seine ganze Hinterbliebenenrente verzichten will, indem er erneut heiratet – und selbstverständlich viele homosexuelle Paare, die nicht heiraten dürfen.
Wir waren der Meinung, dass es Aufgabe der Politik ist, dieser gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Und dass zu diesem Zweck der Gesetzgeber ein Instrument schaffen soll, das es all diesen Paaren erlaubt, ihr Zusammenleben auf eine gesetzliche Basis zu stellen, die ihnen wesentliche Rechte während der Partnerschaft zugesteht und Schutz im Trennungsfall sichert. Die CSV ist davon überzeugt, dass Paare, die nicht heiraten wollen oder können, dennoch Gefühle und Verantwortung füreinander empfinden. Auf dieser Basis können sie nun eine gesetzliche Partnerschaft eintragen lassen, wenn sie dies wollen. Diese Eintragung ist keine Zeremonie. Wir wollten nämlich den Akzent unserer Politik nicht auf das Feierliche, sondern auf das Wesentliche legen: Zusammenleben in gemeinsamer Verantwortung ohne Trauschein.
Die gesetzliche Partnerschaft ist keine “Ehe light”. Es ist überhaupt keine Ehe. Natürlich hat sich in diesem Zusammenhang die Frage um den Zugang zur Heirat von homosexuellen Paaren gestellt. Die CSV ist allerdings der Auffassung, dass man nicht über Ehe diskutieren kann ohne ebenfalls über Kinder und Adoption zu reden. Und dort sind wir der Überzeugung, dass Kinder in ihrem eigenen Interesse – das bei uns an erster Stelle steht – sowohl einen Vater als auch eine Mutter haben müssen. Und das ist bei homosexuellen Paaren nicht gewährleistet. Ohne die Perspektive von Kindern in einem Haushalt macht für uns die Öffnung der Ehe keinen Sinn. Deswegen sind wir gegen die Heirat homosexueller Paare.
Die gesetzliche Partnerschaft war eines der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode. Nun gibt es sie. Wir glauben, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung gesellschaftlicher Moderne ist, denn wir können und wollen uns der Wirklichkeit nicht verschließen. Wir brauchen es auch nicht. Denn die CSV ist eine Partei im Leben, mitten drin!
Claude Wiseler
CSV-Abgeordneter im Zentrum
Berichterstatter des Partnerschaftsgesetzes