Nicht abbaubare Gifte sollen verschwinden

Das Stockholmer Übereinkommen wird umgesetzt.

Das Europäische Parlament hat den Gesetzesvorschlag über persistente organische Schadstoffe verschärft. Die Initiative hat das Ziel, die wichtigsten Vorschriften des Stockholmer Abkommens von 2001 umzusetzen. Es tritt in Kraft, wenn weltweit 50 Ratifizierungen vorliegen. Bis November 2003 gab es deren vierzig.

Spezielle Gefahr für menschliche Gesundheit und gesamtes Ökosystem

Persistente organische Schadstoffe sind chemische Stoffe, die in der Umwelt verbleiben, und die sich über die Nahrungsmittelkette biologisch anhäufen und somit eine spezielle Gefahr für die menschliche Gesundheit und das gesamte Ökosystem darstellen. Diese Schadstoffe werden über internationale Grenzen und weite Abstände hinweg ebenfalls in Regionen transportiert, in denen diese Giftstoffe weder verwendet noch hergestellt wurden.

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird eine dramatische Streuung der Schadstoffe festgestellt. Die Entstehung, Erzeugung und dann auch Verbreitung hat erheblich zugenommen. Etwa 500 verschiedene chemische Stoffe, denen früher eigentlich weder Mensch noch Tier ausgesetzt waren, können heute bereits im menschlichen und tierischen Körper nachgewiesen werden. Vieler dieser Stoffe verbleiben von einer Generation zur nächsten im Gewebe.

Richtlinien sollen Entwicklung bremsen

Mit einer Richtlinie hat die EU bereits im Jahr 1996 versucht, diese Entwicklung zu bremsen, ja zu stoppen! Unterstützt wurde daher alle Bemühungen der Vereinten Nationen. Seit 1998 wird versucht durch weltweite Abkommen die Herstellung und Verbreitung dieser Stoffe zu beenden.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben das Stockholmer Übereinkommen bereits im Mai 2001 unterzeichnet. Das Parlament tritt nun dafür ein, dass beim Bau neuer Anlagen oder dem Umbau bestehender Anlagen, bei denen diese Stoffe freigesetzt werden, die Mitgliedsstaaten alternative Prozesse und Techniken verwenden sollen/müssen.

Lindan und DDT

Für die Entsorgung von veralteten Lagerbeständen sollen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, aber auch das Verursacherprinzip soll zur Anwendung kommen. Mit einem zu veröffentlichenden “name and shame” – System mit den Namen der Personen, die gegen die Vorschriften der Richtlinie verstoßen, sollen diese an den Pranger gestellt werden.

Das Europaparlament sprach sich in Brüssel insbesondere dafür aus, dass der Stoff HCH, inklusive Lindan, sofort verboten werden sollte. Eine Ausnahme für die Nutzung des Insektenvernichtungsmittels DDT wurde abgelehnt.