Die rezent durchgeführte gemeinsame Studie der Universität Luxemburg und der ILReS hat es belegt: Eine der ersten Sorgen der Luxemburger ist die Arbeitslosigkeit.
Verständlich: Die wirtschaftliche Verlangsamung hat dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit seit zwei Jahren ansteigt. Und auch in den nächsten Monaten wird sie weiter zunehmen. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden konjunkturellen Erholung zwar deutlich langsamer als vor einem Jahr, aber dennoch.
Bestehende Möglichkeiten nutzen, neue Maßnahmen konzipieren
Die Politik darf sich mit diesem Zustand nicht abfinden, auch wenn die Arbeitslosenrate in Luxemburg die niedrigste in Europa ist. Um gegenzusteuern, muss sie entschlossen und umsichtig handeln. Sie muss bestehende Möglichkeiten nutzen und neue Maßnahmen konzipieren.
Erste Voraussetzungen um Arbeitnehmer vor Entlassungen zu schützen und Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen: Ein robustes Wirtschaftswachstum und niedrige Lohnnebenkosten. Die Regierung steht daher zur Steuerreform. Sie hat zusätzlichen finanziellen Spielraum für betriebsinterne Investitionen geschaffen und die Kaufkraft der Privathaushalte gesteigert. Regierung und Sozialpartner haben deshalb gemeinsam dafür Sorge getragen, dass die Lohnnebenkosten im Griff behalten wurden.
Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Andere Voraussetzung: Effizienz und nachprüfbare Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Daher votierte das Parlament im Dezember Anpassungen an der PAN-Gesetzgebung. Der legislative Unterstützungsrahmen orientiert sich verstärkt am individuellen Profil des Arbeitssuchenden. Eine neue Disposition des PAN-Gesetzes ermöglicht es z.B., dass der Beschäftigungsfond zukünftig auch Fortbildungen finanziert, die von Arbeitssuchenden selbst vorgeschlagen werden.
Stichwort: Soziale Kompetenz. In der modernen Arbeitswelt nimmt die Bedeutung von Team- und Kommunikationsfähigkeit zu. Wer Arbeit sucht, darf nicht deshalb scheitern, weil er nicht weiß, wie man sich bei einem Vorstellungsgespräch und am Arbeitsplatz verhält.
Verstärkte Weiterbildung immer ein Thema
Der Staat ist gefordert und die Betriebe können sich nicht ausklammern, wenn 50jährige mit nachweislicher Kompetenz und Erfahrung keine Anstellung mehr finden. Das breite Instrumentarium zur Bekämpfung und Vermeidung der Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmern, muss effizienter zur Anwendung gelangen und weiter verfeinert werden.
Verstärkte Weiterbildung (gerade auch älterer Arbeitnehmer) ist ein Thema. Die Sozialpartner haben ein Abkommen getroffen, um Arbeitnehmern den individuellen Zugang zur beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen – auch wenn die Betriebe in denen sie tätig sind selbst keine Weiterbildung anbieten. Die Regierung arbeitet an der Umsetzung dieses Abkommens.
Intelligente Teilzeitmodelle sind ein Thema. Auf die betriebliche Situation zugeschnitten, im Rahmen von kollektivvertraglichen Verhandlungen konzipiert und vom Staat unterstützt. Teilzeitarbeit kann Entlassungen verhindern. Sie schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer mit Familienpflichten; für ältere Arbeitnehmer, die schrittweise in den Ruhestand eintreten wollen. Die Teilzeitarbeit erhöht damit auch die Beschäftigungsquote.
Keine einfachen Lösungen
Die arbeitsmarktpolitischen Leitlinien der Regierung in Stichwörtern: Flexible Unterstützung, die individuellen Situationen und Problemlagen Rechnung trägt – intelligente Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen – sensibilisieren und motivieren bei den Arbeitslosen und in den Betrieben.
Vor allem gilt: Einfache Lösungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gibt es nicht. Weder durch den Abbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten noch durch die gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit.
Die vermeintlich einfachen Lösungen führen in die Sackgasse. Auch wenn sie verführerisch klingen, weil sie eine rasche und radikale Besserung am Arbeitsmarkt versprechen. Tatsache ist und bleibt: Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine Politik der vielen Schritte.