Reform der Gewerbeinspektion: „Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“

Ein Hauptakzent besteht darin, dass die Gewerbeinspektion künftig mehr Gewicht auf präventive Maßnahmen legt. Zuerst helfen, dann kontrollieren und vermitteln, jedoch erst zum Schluss sanktionieren, so skizzierte François Biltgen die neue Funktionsweise.


Arbeits- und Beschäftigungsminister François Biltgen präsentierte am 30. November 2003 die umfassende Reform der Gewerbeinspektion. Die Bedeutung dieser Reform ergibt sich aus dem Umstand, dass der volkswirtschaftliche Verlust, der aus Arbeitsunfällen herrührt, bzw. auf Krankheitsfälle, die auf eine inadäquate Einrichtung des Arbeitsplatzes zurückzuführen sind, jedes Jahr einen volkswirtschaftlichen Schaden von 600 Millionen Euro verursachen.

Die Notwendigkeit einer Reform leitet sich des Weiteren daraus ab, dass die letzte grundlegende Anpassung der Befugnisse und der Arbeitsweise der Gewerbeinspektion auf das Jahr 1973 zurückgeht. Die Arbeitswelt hat sich seither jedoch stark gewandelt. War vor drei Jahrzehnten der Industriesektor dominierend, ist es heute der Dienstleistungssektor. Der Arbeitsschutz stellt sich unter veränderten Vorzeichen. Die Reform der Gewerbeinspektion trägt dem Rechnung.

Mehr Gewicht auf präventive Maßnahmen

Ein Hauptakzent besteht darin, dass die Gewerbeinspektion künftig mehr Gewicht auf präventive Maßnahmen legt. Zuerst helfen, dann kontrollieren und vermitteln, jedoch erst zum Schluss sanktionieren, so skizzierte François Biltgen die neue Funktionsweise. Die Gewerbeinspektion wird zu einem Sicherheits- und Qualitätsdienstleister für die Betriebe und trägt somit zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Parallel zum verbesserten Unterstützungsangebot erhält die Gewerbeinspektion direkte Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten bei einem festgestellten Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen.

Mehr Kompetenz in Sachen Schlichtung

Ein weiterer maßgeblicher Aspekt der auf den Instanzenweg gebrachten Reform zielt darauf ab, die Tripartite-Strukturen im Bereich des Arbeitsschutzes auszubauen. In diesem Zusammenhang wird das “Comité permanent du travail et de l’emploi” geschaffen, das bei Streitfragen den Arbeitschutz betreffend die Rolle einer Schlichtungsinstanz übernimmt und somit auch zu einer Entlastung der Gerichte beiträgt.

Insgesamt umfasst das Reformpaket zur Anpassung des Arbeitsschutzes an die neuen Gegebenheiten der Arbeitswelt vier Gesetzprojekte, die u.a. auch auf Mobbing als neuem Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung am Arbeitsplatz eingehen und 25 internationale Konventionen des internationalen Arbeitsrechts ratifizieren.