Für Minister Michel Wolter steht fest, dass die Zeit der Reden vorbei sein muss. Nun muss gehandelt werden, so der Innenminister anlässlich seiner Schlussfolgerungen und Kommentare im Rahmen der Orientierungsdebatte.
Das Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden wird seit Jahren in den Parteien und im Parlament diskutiert. Ende November fand eine Orientierungsdebatte über das Kompetenzverhältnis zwischen Staat und kommunalem Sektor statt. Konsens herrscht darüber, dass Reformen im Sinne von mehr Effizienz und Qualität öffentlichen Dienstleistungen eine absolute Notwendigkeit sind.
Es muss gehandelt werden
Für Minister Michel Wolter steht fest, dass die Zeit der Reden vorbei sein muss. Nun muss gehandelt werden, so der Innenminister anlässlich seiner Schlussfolgerungen und Kommentare im Rahmen der Orientierungsdebatte. Es gibt keine vorgefertigten Lösungsmodelle, stellte Minister Wolter klar, der jedoch durchblicken liess, dass es wohl kaum eine Alternative zu einer tief greifenden Neustrukturierung des ganzen Verwaltungsgefüge gibt.
Diesbezüglich unterbreitete Innenminister Michel Wolter anlässlich der Orientierungsdebatte vom 27. November 2003 mehrere interessante Vorschläge über die Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Staat und Gemeinden. Am Ende seines Vortrags fasste der Innenminister in 14 Punkten die Maßnahmen zusammen, die seiner Meinung nach unerlässlich sind für eine bessere Aufteilung der Kompetenzen zwischen Staat und Gemeinden im Rahmen von lebensfähigen territorialen Strukturen, die den Anforderungen unserer Zeit gerecht werden.
Der 14 Punktekatalog
- Die Ausarbeitung eines Gemeindekodex, der alle Zuständigkeitsbereiche der Gemeinden in einem einzigen Text vereint
- Die Definition von Mindeststandards und Basisfunktionen, die jede Gemeinde des Landes zu erfüllen hat
- Eine Standortbestimmung des Staates und seiner Verwaltungen infolge von Dezentralisierung und Dekonzentration, auf der Grundlage der im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Prinzipien
- Eine Neudefinierung der territorialen Landeseinteilung (Landesplanung; Regionen, Gemeinden, Gerichtsbezirke usw.) innerhalb des neuen Rahmens, der unter Punkt 2 und 3 entworfen wurde
- Die Ausarbeitung des sektoriellen Plans “Basisstrukturen”, der sowohl die geographische Ansiedlung dieser Infrastrukturen in Entwicklungsgegenden als auch ihre Finanzierungsmodi auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse festlegt
- Die Umgestaltung des öffentlichen Dienstes in den Gemeinden infolge der Verwirklichung der unter Punkt 1 und 2 erwähnten Maßnahmen sowie Neudefinierung der wesentlichen Funktionen, wie zum Beispiel der des Sekretärs oder des Einnehmers; eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Innenministeriums, des Syvicols sowie der betroffenen Berufsgruppen sollte geschaffen werden um diese Reorganisation in Angriff zu nehmen
- Die Schaffung von Mindeststandards für die technischen Dienste, die von jeder Gemeinde erfüllt werden sollten
- Die Ausarbeitung des sektoriellen Plans “Wirtschaftliche Entwicklungszonen” (Zonen wirtschaftlicher Entwicklung) sowie Regionalisierung der administrativen und finanziellen Verwaltung dieser Gebiete; Neubestimmung der nationalen, regionalen und kommunalen Zonen
- Die Restrukturierung der Zuständigkeiten in den Bereichen Wasser, Abwasserentsorgung und Abfallbewirtschaftung indem diese Aufgaben staatlich-kommunalen Syndikaten mit regionalen und sektoriellen Zweigen anvertraut werden
- Die Studie über die eventuelle Notwendigkeit, innerhalb einzelner Bereiche, eine legale Basis für die Schaffung von öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Gemeindeebene als zusätzliches Mittel der Verwaltung beziehungsweise der Zusammenarbeit zu schaffen
- Die Reorganisierung der kommunalen Finanzen, wobei das Augenmerk sich hauptsächlich auf folgende Maßnahmen richtet:
– Einführung einer Basisdotierung, die es ermöglicht die Mindeststandards zu erfüllen
– Neudefinierung der Grundsteuer - Eine Neudefinierung des “congé politique” und des Entgelts der gewählten Gemeindevertreter in diesem neuen Kontext
- Die Reorganisation der staatlichen Kontrolle bezüglich kommunaler Angelegenheiten
- Die Schaffung eines kommunalen Rechnungshofes
Unzertrennliche Einheit
Diese 14 Punkte bilden nach den Vorstellungen des Ministers eine unzertrennliche Einheit, deren einzelne Elemente voneinander abhängen. Daher müssen zunächst die prinzipiellen Entscheidungen getroffen werden, ehe man sich der Umsetzung der einzelnen Punkte zuwendet, dies entsprechend der oben vorgestellten Reihenfolge.
Der Innenminister und seine Dienststellen sind bereit diese Reform umzusetzen. Nunmehr liegt die Entscheidung, sich mit auf diesen Weg zu begeben, bei den politischen Parteien, dem Syvicol und den Gemeinden, so Michel Wolter.