Der Bürgerbeauftragte, dein Freund und Helfer

Ausschnitte eines Luxemburger Wort Interviews mit dem parlamentarischen Berichterstatter Paul-Henri Meyers (CSV).
Ausschnitte eines Luxemburger Wort Interviews mit dem parlamentarischen Berichterstatter Paul-Henri Meyers (CSV).
Es ist eine bahnbrechende institutionelle Reform, in ihrer Tragweite durchaus vergleichbar mit der Schaffung der Verwaltungsgerichte und des Verfassungsgerichts Mitte der neunziger Jahre. Was es genau mit der künftigen Ombudsperson auf sich hat, darüber unterhielten wir uns mit dem CSV-Abgeordneten Paul-Henri Meyers, Präsident des parlamentarischen Ausschusses für Institutionen und die Verfassungsrevision sowie Berichterstatter zum vorliegenden Projekt.
Luxemburger Wort: Woher kommt überhaupt der Begriff “Ombudsperson”?
Paul-Henri Meyers: Aus dem Schwedischen. Die Schweden kreierten 1809 den “Justitieombudsman”. Da das Parlament damals nur alle fünf Jahre zusammentrat, brauchte es eine ständige Institution mit der Aufgabe, die Verwaltung und Justiz zu kontrollieren. Als Delegierter des Reichstags nahm der Ombudsmann die Gesetzgebung unter die Lupe und schlug Reformen vor. Er war Anlaufstelle für Klagen der Bürger und konnte sogar Gerichtsverfahren einleiten.
In Luxemburg sprechen wir zwar offiziell vom “médiateur”, doch der Grundgedanke ist der gleiche wie in den skandinavischen Ländern, die das System alle schon sehr lange kennen: Ansprechpartner für die Bürger zu sein, die mit der öffentlichen Verwaltung im Clinch liegen. 120 Staaten und die Europäische Union leisten sich heute einen Bürgerbeauftragten. Höchste Zeit also, dass sich auch in Luxemburg etwas tut.
LW: Warum brauchen wir eine solche Einrichtung?
P.H. Meyers: Aus drei Gründen. Zum Ersten werden heutzutage so viele Gesetze votiert, dass der Bürger sich nicht immer zurechtfindet. Auch die Verwaltung ist nicht unbedingt fortlaufend in der Lage, die Leute komplett und allgemeinverständlich zu informieren. Hieraus entsteht dann oft ein Gefühl der Machtlosigkeit. Der “médiateur” soll eine Brücke schlagen, damit der Bürger zu seinem Recht kommt.
Zum Zweiten, und das ist eine nüchterne Feststellung, ist es die Verwaltung, die sich im Verhältnis zu den Bürgern in der Position des Stärkeren befindet. Ist eine Privatperson der Meinung, dass sie ungerecht behandelt wurde, hatte sie bis dato quasi nur die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen. Eine Vermittlungsaktion des “médiateur” ist da wesentlich einfacher und flexibler. Außerdem ist sie kostenlos.
Zum Dritten betrachte ich das Ganze von einem prinzipiellen Standpunkt aus: Der Bürgerbeauftragte gehört ganz einfach zu einer modernen Demokratie. Er ist Ausdruck des demokratischen Gemeinwesens. Ich glaube, dass wir von den drei Maximen der Französischen Revolution.

LW: Was ist denn präzise die Mission des Bürgerbeauftragten?
P.H. Meyers: Der “médiateur” ist kein Kontrolleur. Er nimmt die Beschwerden der Bürger entgegen, stellt den Kontakt zur Administration her, hört sich die jeweiligen Argumente an und schlägt Lösungen vor, die im beiderseitigen Interesse liegen.
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LW: Und wer ernennt die Ombudsperson?
P.H. Meyers: Die Abgeordnetenkammer schlägt dem Großherzog einen Namen vor. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Plenarsitzung, in einem Wahlgang. Gewählt ist der Kandidat, für den sich die Mehrheit der Anwesenden ausgesprochen hat. Stimmabgabe per Vollmacht ist ausgeschlossen.

LW: Wann wird der erste “médiateur” bestimmt?
P.H. Meyers: Wenn alles normal verläuft, können wir bei der Rentrée im Oktober zur Nominierung schreiten.

Aus Luxemburger Wort – das Interview führte Journalist Pierre Lorang