Der delegierte Kommunikationsminister François Biltgen stellt vier Gesetzvorlagen vor und sprach von einer Priorität für das “Paquet télécom”. Dabei handelt es sich um das vom Ministerrat kürzlich angenommen so genannte “Paquet télécom”. Dieses deckt vier Felder ab: die elektronischen Kommunikationsdienste und -netze, den Bereich Datenschutz, die Verwaltung der Radiofrequenzen sowie das Institut luxembourgeois de régulation.
Wie Minister Biltgen im Rahmen einer Pressekonferenz erklärte, ist das mit dem Telekommunikationsgesetz von 1997 betraute “Institut luxembourgeois des télécommunications” mit der Aufgabe und Aufsicht des vom Monopol zur Liberalisierung übergehenden Marktes delegiert worden. Mit der Öffnung des Gas-, Post- und Stromsektors ist der definierte Aufgabenbereich ausgedehnt und die Behörde in “Institut luxembourgeois de régulation” umbenannt worden. Die Missionen des ILR – das Institut soll seien Funktion als grenzübergreifendes Konkurrenzbeobachter effizienter ausfüllen können – bleiben jedoch bis auf weiteres durch die bestehenden Gesetze (Telekommunikationen, Gas, Post, Strom) vorgeschrieben, hieß es.
Gesetzlich neu geordnet wird auch der Bereich der Radiofrequenzen, der bis 1992 von der Post- und Telekommunikationsadministration verwaltet wurde. In der künftigen Gesetzgebung ist festgehalten, dass der Staat das Monopol über die Nutzung und Verwaltung der Radiofrequenzen behält. Die Vergabe wird über Lizenzen geregelt; die Genehmigungsprozeduren sollen in ein großherzogliches Reglement eingeschrieben werden. Des Weiteren wird das nationale Territorium klar definiert. Um eine übersichtliche Verwaltung zu gewährleisten, sollen ein Frequenzplan und ein Frequenzregister eingerichtet werden.
Ein besonders mit Blick auf die zunehmende Liberalisierung wichtiges Kapitel stellt der Datenschutz dar. Es ist die Absicht von Minister François Biltgen, dass die Anwendungen der Datennutzung in geregelten Bahnen verlaufen soll. Dies betrifft in erster Linie besonders diverse Aspekte der Sicherheit und der Vertraulichkeit. Der Aspekt Vertraulichkeit wird bei Notrufen in der Form geregelt, dass das Gespräch während sechs Monaten aufgezeichnet bleibt. Ebenfalls geschäftliche Transaktionen unterliegen der Vertraulichkeit. Darüber hinaus definiert die neue Gesetzgebung, dass Betreiber und Anbieter gesammelte Daten nur zum Zweck der elektronischen Übertragung verwenden dürfen. In der Vorschrift heißt es weiter, dass dies nur für einen begrenzten Zeitraum erlaubt ist.
Gleich fünf Direktiven liegen der Gesetzvorlage über die elektronischen Kommunikationsdienste und- netze zugrunde. Der entsprechende Gesetzvorschlag soll die bestehende Gesetzgebung aus 1997 ersetzen. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören, u.a. die Wahrung des so genannten “service universel”, die Sicherung des Servitudenrechtes bei staatlichen und kommunalen Einrichtungen, die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch zwei oder mehrere Betreiber, die Definition so genannter dominanter Unternehmen und das Regime der allgemeinen Genehmigung sowie die Eingliederung aller elektronischen Kommunikationsdienste und- netze.