Elternurlaub hat sich bewährt

Eine Anmerkungen der CSV.

Was sind die drei eigentlichen Zielsetzungen des Elternurlaubs, der im Rahmen des PAN-Gesetzes vom 12. Februar 1999 eingeführt wurde? Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, die Möglichkeit, Arbeitslose an den Rhythmus der Arbeitswelt heranzuführen.

Der Elternurlaub ist ohne jeden Zweifel als wichtige familienpolitische Maßnahme zu verstehen und zu begrüßen.

Vor dem Hintergrund, dass Familien das stabile Zentrum unseres Zusammenlebens sind, hat der Elternurlaub zweifelsohne zu einer besseren Balance zwischen Familienleben und Arbeitswelt beigetragen. Auch hat er die Gestaltungsfreiheit für die Familien gefördert. Dies neben anderen Maßnahmen wie etwa dem Ausbau von Betreuungsstrukturen.

Durch den Elternurlaub, der sich gleichermaßen an Mütter und Väter richtet, wurden Frauen und Männer erstmals auf dieselbe Stufe gestellt. Der Elternurlaub trägt zu einem neuen Rollenverständnis bei und fördert das positive Verhältnis zwischen Eltern und Kind. Während einer längeren Zeitdauer können Mutter und Vater sich intensiv um die Erziehung ihres Kindes kümmern.

Da es sich beim Elternurlaub um eine relativ junge Maßnahme handelt, sind seine arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen schwieriger zu bewerten. Er konnte bisher nicht maßgeblich bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit helfen, weil seine Einführung mit einer Boomphase zusammenfiel, in der die Zahl der Arbeitsplätze jährlich um fünf bis sieben Prozent stieg, und das Profil der Arbeitssuchenden nicht mit dem der durch Elternurlaub zu besetzenden Stellen in Einklang stand. Allerdings konnten 70% der Menschen, die aufgrund eines Elternurlaubs eingestellt wurden auch nach Ablauf des Elternurlaubs definitiv im Betrieb eingestellt werden.

Es bleibt demnach abzuwarten, welche Effekte der Elternurlaub jetzt entwickelt, wo sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt verschärft und Personalverwaltungen verstärkt über Restrukturierungsmodelle nachdenken, bei denen Entlassungen vermieden werden können.

Bei seiner Rede zur Lage der Nation am 7. Mai 2002 erklärte Premierminister Jean-Claude Juncker, dass der Elternurlaub nicht abgeschafft wird, wenn zum 1. Juli 2003 wesentliche Bestimmungen des PAN-Gesetzes auslaufen. Wenn Tripartite und Parlament im Rahmen der Neuverhandlung des PAN-Gesetzes nun vor allem über die Dauer des Elternurlaubs diskutieren werden, ist dies daher nicht gleichbedeutend damit, dass dieses erfolgreiche “Stück akzeptierter Sozial, Familien- und Arbeitsmarktpolitik” (Jean-Claude Juncker) aufgegeben wird.

Der Elternurlaub hat sich bewährt; im Interesse des Kindes und der Familien.