Notwendige Anpassungen

Marco Schank erläutert im Luxemburger Wort-Interview die Anpassungen an die Wahlgesetzgebung aus 1924.

Luxemburger Wort: “Welches sind die wesentlichen Neuerungen am Wahlgesetz?”

Marco Schank: “Erst einmal werden zwei Altersgrenzen neu definiert: Das passive Wahlrecht wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt und die Wahlpflicht wird von 70 auf 75 Jahre angehoben. Bei Stimmengleichheit zwischen zwei Kandidaten entscheidet künftig nicht mehr das Alter, sondern das Los.

Dann wird die Briefwahl dahingehend vereinfacht, als dass der Antrag beim Schöffenrat nur mehr 30 Tage vor dem Urnengang gestellt werden muss.

Weitere Anpassungen betreffen Nicht-EU-Ausländer. Nach fünf Jahren Aufenthalt im Land dürfen sie ihr aktives Wahlrecht auf Gemeindeebene ausüben. Die gleiche Aufenthaltsfrist gilt beim passiven Wahlrecht für EU-Bürger.”

LW: “2004 bzw. 2005 werden die Anpassungen dann erstmals appliziert?”

M. Schank: “Vorausgesetzt, der Entwurf nimmt heute die Hürde im Parlament, werden die Neuerungen erstmals bei den Legislativ- und Europawahlen im kommenden Jahr angewandt.

Auf kommunaler Ebene wird die bestehende Gesetzgebung mit Sektionen und Komplementarwahlen jedoch bis zum geplanten Urnengang 2005 ihre Gültigkeit behalten.”

Weitere Kommentare im Interview, zu lesen auf Seite 3 im Luxemburger Wort (12.02.2003), betreffen die Quotenregelung, das Panaschieren und diverse technisch administrative Aspekte.