Am Interview de Generalsekretär Jean-Louis Schiltz.
Profil: “In Luxemburg gibt es ein Gesetz, durch das den Parteien ein Teil ihrer Wahlkampfkosten rückerstattet wird. Es gibt jedoch als solches kein Parteienfinanzierungsgesetz. Sind Sie der Meinung, dass wir in Luxemburg ein Gesetz brauchen, das die Finanzierung der politischen Parteien regelt?”
Jean-Louis Schiltz: “Grundsätzlich würde ich ein Parteienfinanzierungsgesetz begrüßen. Weil die Parteien zur demokratischen Meinungsbildung beitragen, würde ich es nur als normal empfinden, wenn sie gesetzlich anerkannt und auch zu einem Teil öffentlich finanziert würden.
Ich stehe übrigens mit dieser Meinung in der CSV nicht allein da. Unter dem Impuls von Jean-Claude Juncker hat die CSV sich schon im Wahlkampf 1994 für eine Regelung der Parteienfinanzierung ausgesprochen. Parteipräsident François Biltgen hat sich in seiner Antrittsrede am Kongress vorletzte Woche auch prinzipiell für eine Diskussion über ein solches Gesetz ausgesprochen. Ich selbst habe mich letztes Jahr mehrere Male für ein solches Gesetz ausgesprochen.”
Profil: “Sie sagen, Parteien sollten teilweise öffentlich finanziert werden. Könnten Sie dies erläutern? Was meinen Sie mit “teilweise”?”
Jean-Louis Schiltz: Sehen sie, eine Abhängigkeit der Parteien von der Wirtschaft ist nicht gut. Deshalb sollten private Spenden auch offengelegt werden. Bei der CSV decken solche Spenden cirka 5 % der Ausgaben. Genau so wenig wie Parteien sich in wirtschaftliche Abhängigkeit begeben sollten, sollten sie vom Staat abhängig sein. Deshalb spreche ich von einer teilweisen öffentlichen Finanzierung.
Eine Partei, das sind Mitglieder und Mandatäre. Nur wenn eine Partei weitgehend von deren Beiträgen leben kann, kann sie ein richtiges Eigenleben, frei von Zwängen, entwickeln. Deshalb ist es wichtig, dass Parteien Mitgliederparteien bleiben und auch über diesen Weg einen großen Teil ihrer finanziellen Bedürfnisse abdecken.”
Profil: “Was müsste weiter in einem solchen Parteiengesetz geregelt werden?”
Jean-Louis Schiltz: “Zuerst geht es um die gesetzliche Anerkennung der Parteien. Das hat mit weit mehr als nur mit Finanzen zu tun. Wenn die Fragen der Parteienfinanzierung durch Gesetz geregelt sind, müssten auch Kontrollmechanismen eingebaut werden.
Warum sollten Parteien nicht verpflichtet werden, ihre Konten durch einen “expert-comptable” prüfen zu lassen? Ich sehe jedenfalls keinen Grund, der dagegen sprechen würde. Alles in allem bin ich der Meinung, dass ein solches Parteiengesetz jedoch nur jenseits von aller Polemik und im Konsens ausgearbeitet werden kann. Die Thematik eignet sich – weniger noch als andere Themen – zur Polemik und zur parteipolitischen Auseinandersetzung.”