In Zeiten langsamen Wachstums soll man bekanntlich den Teufel nicht an die Wand malen. Trotzdem darf man die Lage nicht unterschätzen und politische Kompetenz und Voraussicht sind mehr denn je gefordert. Dies gilt nicht nur auf nationaler Ebene, sondern ist auch auf die kommunale Ebene übertragbar.
Der Einbruch bei den staatlichen Einnahmequellen führt unweigerlich zu einer Verminderung der kommunalen Einnahmen. Die Konsequenzen hiervon machen sich besonders in stark verschuldeten Gemeinden bemerkbar, so zum Beispiel in unserer Gemeinde Frisingen, in welcher wir, die CSV- Räte Malou Aulner, Pascal Bermes, Carlo Hansen und René Raus die Opposition stellen.
Mit einer Bevölkerung von knapp über 3000 Einwohner beträgt die Gesamtverschuldung unserer Majorzgemeinde mittlerweile mehr als 15 Mio. Euro (600 Mio. LuF). Mit anderen Worten: auf jedem Bürger unserer Gemeinde lastet demnach eine Pro-Kopf-Verschuldung von 5000 Euro (200 000 Luf).
Diese Südgemeinde, bestehend aus den Ortschaften Aspelt, Frisingen und Hellingen, verfügt nicht über ein Industriegebiet und bezieht daher über 85% seiner Einnahmen aus den staatlichen Dotationsfonds. Die Bevölkerung der Gemeinde Frisingen hat nicht nur einen der jüngsten Altersdurchschnitte des Landes, sondern hat sich in den letzten 15 Jahre auch in etwa verdoppelt.
Eine überdurchschnittliche Zuwachsrate erfordert jedoch auch eine erhöhte Investitionsbereitschaft der Gemeinden. Unter den gegebenen Umständen bedeutet dies unbedingt Prioritäten setzen, budgetäre Disziplin beweisen sowie die Bereitschaft größere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwirklichen.
Die finanzielle Misslage der Gemeinde Frisingen ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass der langjährige ADR- Bürgermeister Gast Gibéryen wenig budgetäre Disziplin bewies. Obwohl er dies auf nationaler Ebene vehement fordert, hat er zu keinem Zeitpunkt versucht der Gemeinde einen finanziellen Spielraum zu verschaffen. Unter ihm wurden Überschüsse nicht mal teilweise zur Anschaffung eines Reservefonds genutzt und Investitionen wurden mit mangelnder Voraussicht durchgeführt.
Trotz des finanziellen Engpasses bleiben noch wichtige Projekte zu tätigen. So sind zum Beispiel zusätzliche Straßeninfrastrukturen und verbesserte Maßnahmen zur Sicherheit und Verkehrsberuhigung unumgänglich. Bekannt ist ebenfalls die Tatsache, dass die kommunale Schule nach nunmehr zehn Jahren vergrößert gehört. Auch zusätzliche Auffangstrukturen sind eine Notwendigkeit. Es obliegt unserer Gemeinde historische Bauten zu renovieren und zu erhalten. Diese Projekte sind zwar zweitrangig gegenüber anderen, doch auch sie müssen über kurz oder lang finanziert werden.
Die Frage stellt sich, ob unser Staat nicht auch eine gewisse Verantwortung trägt, betreffend der übergroßen Verschuldung kleiner Wohngemeinden? Müsste das Gemeindegesetz nicht derart abgeändert werden, um es den staatlichen Instanzen zu ermöglichen eine verstärkte Rolle als Ratgeber und gegebenenfalls als Kontrollorgan zu übernehmen?
Müsste der Staat nicht vielleicht bei Gemeinden, deren Überschuldung hauptsächlich auf die rasante Zuwachsrate der Bevölkerung zurück zu führen ist, vermehrt unterstützend eingreifen?
Eine Möglichkeit besteht darin bei der Umverteilung der staatlichen Beihilfen an die Gemeinden die Beschleunigung des Bevölkerungszuwachses verstärkt zu berücksichtigen.
Die Schaffung eines öffentlichen Kreditinstitutes mit Staatsgarantie würde außerdem den Gemeinden, die nicht auf einen Kredit verzichten können, global einen billigeren Zugang zu den Kapitalmärkten verschaffen.
In dieser ernsten Lage müssen jedenfalls die staatlichen und kommunalen Instanzen kurzfristig und gemeinsam eine dauerhafte Lösung finden.
Malou Aulner, Pacal Bermes, Carlo Hansen, René Raus, CSV-Räte der Gemeinde Frisingen