Ein wichtiger Punkt der Tagesordnung in der Ministerratssitzung vom vergangenen Freitag, dem 2.
Februar 2001 betraf die Reorganisation des Nachtdiensts der Allgemeinärzte. Die Ziele dieser Reorganisation: mehr Sicherheit für die diensttuenden Ärzte sowie eine bessere und effizientere Versorgung, die landesweit gewährleistet sein soll.
Bekanntlich hatte sich der Premierminister Jean-Claude Juncker im Vorfeld der Ministerrunde im Beisein von Budgetminister Luc Frieden und Gesundheitsminister Carlo Wagner mit Vertretern der Ärzteschaft getroffen, um eine Lösung betreffend die anhängigen Probleme im Zusammenhang mit dem Nachtdienst zu erörtern. Der sicherlich nicht ungefährliche Nachtdienst, der zudem mit einer starken Arbeitsbelastung verbunden ist, wird zurzeit von 225 Allgemeinärzten verrichtet; ein Drittel davon sind Frauen, ein Drittel ist über 50 Jahre alt. Bis 2005 soll diese Zahl auf 165 zurückgehen. Eine Reorganisation des Nachtdienstes drängte sich demnach aus einer Reihe von Gründen auf.
Die medizinische Versorgung soll landesweit gewährleistet sein. Die Zahl der Sektoren für den Nachtdienst soll auf sechs reduziert werden. Weniger nächtliche Einsätze für den Einzelnen sollen künftig eine bessere Organisation des Nachtdienstes ermöglichen und garantieren. Des Weiteren soll den Ärzten ein mit medizinischen Geräten ausgestattetes Sonderfahrzeug mit einem Fahrer als Begleitperson zur Verfügung gestellt werden. Eine spezielle Versicherung wird abgeschlossen.
Die Maßnahmen sollen bereits am kommenden 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Der jährliche Kostenpunkt wird auf rund 60 Millionen Franken geschätzt, wobei der Staat die Lasten trägt. Der Arzt erhält pro geleistete Nachtschicht eine Entschädigung von 15 000 Franken. Nach Vorstellungen von Jean-Claude Junker sollen die zusätzlich anfallenden Kosten mittelfristig jedoch von den Krankenkassen getragen werden.