Treffen der Außenminister am vergangenen Sonntag und Montag in Brüssel
Auf dem EU-Gipfel von Nizza, der vom 7. bis 9. Dezember stattfindet, soll es zu einer Reform der europäischen Institutionen kommen, um ihre Beschluss- und Funktionsfähigkeit nach der Erweiterung zu gewährleisten.
Insgesamt 13 Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie aus dem Mittelmeerraum haben den Beitritt zur Europäischen Union beantragt.
Das Anwachsen der EU auf bis zu 28 Staaten setzt tiefgreifende institutionelle Reformen voraus, deren Schwerpunkte die Ausdehnung der Politikfelder sind, auf denen Entscheidungen durch Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit erfolgen, die Größe und Zusammensetzung der Kommission sowie die Reform der Stimmengewichtung im Rat.
Hinsichtlich der Neugewichtung der Stimmen im Rat treten vor allem kleinere Eu-Staaten dafür ein, dass Beschlüsse nicht gegen eine Mehrheit der Mitgliedsländer gefasst werden können.
Was die Größe und die Zusammensetzung der Kommission betrifft, zeichnet sich ab, dass die Begrenzung der Anzahl der Kommissare zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden wird.
Grundsätzlich scheint jedoch die Bereitschaft zu bestehen, die Kommission auf 28 Mitglieder zu beschränken.( d.h. die Zahl der Staaten, die augenblicklich Mitglied sind und die Zahl der Beitrittskandidaten).
Für viele Mitgliedsstaaten ist die Repräsentanz in der Kommission von großer Bedeutung. Obwohl die Kommissare gegenüber ihrem Herkunftsland, ihrem Amtseid entsprechend, weisungsunabhängig sind, identifizieren sich viele Bürger über “ihren” Kommissar mit den Institutionen und Strukturen der Europäischen Union.
Auf welchen Politikfeldern Entscheidungen zukünftig gemäss dem Mehrheitsprinzip erfolgen werden, bzw. bei welchen Themen weiterhin am Einstimmigkeitsprinzip festgehalten werden wird, wird voraussichtlich erst beim Gipfeltreffen von Nizza entschieden werden.