17 und 13 ergibt zusammen 30. Mit einem 30 Milliarden Franken umfassenden Steuerentlastungsprogramm für Privathaushalte und Betriebe will die Regierung sich den wirtschaftspolitischen Herausforderungen stellen, die Kaufkraft erhalten, den Wirtschaftsstandort Luxemburg stabilisieren und neue beschäftigungspolitische Impulse geben.
Die in den Jahren 2001 und 2002 umzusetzende Steuerreform führt zu einer Entlastung zugunsten der physischen Personen in Höhe von 17 Milliarden Franken – zehn Milliarden im Jahr 2001 und zusätzliche sieben Milliarden Franken im Rechnungsjahr 2002. Als besondere fiskalpolitische Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Herabsetzung des Eingangssteuersatzes auf acht Prozent (ab einem besteuerbaren Jahreseinkommen von etwa 393.000 Franken) und die Herabsetzung des Spitzensteuersatzes auf 38% hervorzuheben.
Auf 13 Milliarden Franken beläuft sich die fiskalische Entlastung für Betriebe.
13 + 17 Milliarden Franken weniger Steuern sind zu zahlen.