Anfang Februar 1999 votierte das Parlament den Nationalen Beschäftigungsplan. Die Revitalisierung der Arbeitsmarktpolitik, die er darstellt, zeigt sich u.a. am Erfolgsmodell des Elternurlaubs. Dessen grosse Inanspruchnahme öffnet für viele Arbeitssuchende Räume in denen sie neue Perspektiven finden können.
Am kommenden Donnerstag nun steht der Nationale Beschäftigungsplan im Rahmen einer Aktualitätsdebatte wieder auf der Tagesordnung des Parlaments. Zur Erinnerung: Das Parlament hat bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes eine wichtige Rolle gespielt. Vor allem die mit der Begutachtung des entsprechenden Gesetzprojektes beauftragte parlamentarische Sonderkommission leistete unter dem Vorsitz des CSV-Abgeordneten Marcel Glesener eine herausragende Arbeit.
Dem Parlament wird oft Passivität vorgeworfen. Anhand seines Beitrages zum Nationalen Beschäftigungsplan hat es indes seine Leistungsfähigkeit bewiesen. Das Parlament ist seinem Verfassungsauftrag als Legislative beispielhaft gerecht geworden.
Die Regierung und die Sozialpartner haben sich in der Tripartite auf eine gemeinsame Richtung geeinigt. In langen Diskussionen kam es zu wichtigen arbeitsmarktpolitischen Uebereinkünften, zu gesellschaftlichen Massnahmen und zur Reform der Berufsausbildung im technischen Sekundarbereich.
Die gesetzgeberische Detailarbeit, die Berücksichtigung der Gutachten von Staatsrat und Berufskammern lag hingegen in der Verantwortung des Parlamentes. Es hat durch seine aktive Beteiligung, der funktionierenden Sozialpartnerschaft in Luxemburg die notwendige demokratische Legitimation verschafft. Indes wird dem Parlament nun von einigen Seiten vorgeworfen, den Geist des Tripartite-Abkommens teilweise verfälscht zu haben; bei der legislativen Umsetzung die Ausgewogenheit der sozialpartnerschaftlichen Beschlüsse nicht bewahrt zu haben
Diese Kritik bezüglich der Beteiligung des Parlaments am nationalen Beschäftigungsplan muss jedoch zurückgewiesen werden. Das Parlament konnte über die Einwände des Staatsrats und der Berufskammern nicht hinweggehen und es musste die einzelnen Bestimmungen im Detail auf ihre Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit prüfen.
Von Anfang an war damit zu rechnen, dass es bei der praktischen Umsetzung von Teilbestimmungen des Nationalen Beschäftigungsplans zu unterschiedlichen Interpretationen kommen könnte. Deshalb haben Regierung, Sozialpartner und Parlamentarier auch gleichermassen Wert auf eine regelmässige Ueberprüfung gelegt. Und daher sollten die gegenwärtig stattfindenden kontroversen Diskussionen nicht dazu führen, dass die verfassungsmässige Arbeit der Parlamentarier in Frage gestellt wird.
Erna Hennicot-Schoepges Parteipräsidentin