Der Euro kommt Wussten Sie, dass mehr als 800 Passagen in diversen legislativen Texten vom Wechsel zur europäischen Einheitswährung betroffen sind. Der 1. Januar 2002 wird mit der Einführung einer neuen Währung somit eine neue Etappe im täglichen Leben der Luxemburger einläuten! Gesetzlich festgelegt wurden jene Prozeduren und Punkte, die bei der Umrechnung Franken in Euro appliziert werden sollen. So wurden, neben der allgemeinen Definition einer Ab- bzw. Aufrundungsregel, auch die Berechnungsmodelle für Bußgelder, Tabellen und Briefmarken der staatlichen Verwaltungen fixiert.
Damit sowohl die Akzeptanz der Einheitswährung als auch die Kaufkraft der Bevölkerung gewährleistet bleiben, wurde die Anpassung dem Prinzip der finanziellen Neutralität unterworfen. Auch wurden Schritte definiert, um einem möglichen Inflationsrisiko entgegenzuwirken. In diesem Sinne wurde darauf geachtet, dass Bürgern und Betrieben kein finanzieller Nachteil entsteht. Eine Ab- bzw. Aufrundung hat daher stets zu Gunsten der Bevölkerung zu geschehen. Das heißt: Bei Geldern, die an den Staat fließen wie z.B. Steuern – erfolgt eine Abrundung und bei der Gewährung oder Zustellung staatlicher Gelder – so u.a. bei Subsidien oder Subventionen – muss das Prinzip der Aufrundung appliziert werden.
Bei der Umwandlung der Briefmarken, die verschiedene staatliche Verwaltungen wie das Enregistrement ausstellen, wurde dahin gehend optiert, dass nach der Umwandlung in Euro zur nächsten Euro-Einheit abgerundet wird, ausgenommen einige spezielle Fälle.