Praktische Hinweise zur Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 1999 trat in Luxemburg die Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Kraft. Diese sozialpolitische Maßnahme basiert auf der Erkenntnis, dass Pflegebedürftigkeit ein Lebensrisiko ist, das jeden in jedem Alter treffen kann. Daher bedarf es daher im Sinne der Solidarität einer gemeinsamen nationalen Anstrengung, um dieses Instrumentarium zum Tragen zu bringen. So wurde die Pflegeversicherung nach dem Prinzip der Krankenversicherung als Pflichtversicherung konzipiert, wobei alle Berufstätigen und Rentner einen speziellen Beitrag an die Pflegeversicherung bezahlen, und zwar in der Höhe von 1% ihrer Einkünfte und ihres Vermögens.
Zusätzlich beteiligt sich der Staat an den Ausgaben der Versicherung.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Alle Versicherten und ihre Familienmitglieder im Fall einer Pflegebedürftigkeit! Jeder kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, und zwar unabhängig von seinem Einkommen. Als pflegebedürftig gilt jede Person, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für die Verrichtungen im täglichen Leben regelmäßig auf Hilfen einer Drittperson angewiesen ist, wobei die Hilfe verschiedene Formen annehmen kann.
Die Pflegeversicherung regelt gewisse prozedurale Wege, so u.a.:
? Den Antrag auf Pflegeversicherung ? Die Erstellung eines Gutachtens ? Die Entscheidung ? Die Leistungen, wenn der oder die Betroffene zu Hause lebt und gepflegt wird ? Die Leistungen, wenn der oder die Betroffene in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist ? Das ambulante Pflegenetz
Dies alles verdeutlicht, dass mit der Einführung der Pflegeversicherung nicht nur Neuland beschritten wurde, sondern es war ebenfalls ein großer administrativ-sozialmedizinischer Aufwand angesagt, um die entsprechende Basis für die praktische Durchführung der beschlossenen Maßnahme zu legen.
Erste Bilanzen
Kürzlich zog der Ministerrat eine erste Bilanz der bisher mit der Umsetzung der Pflegeversicherung gesammelten Erfahrungen. Die Ergebnisse und Bilanzen seien durchwegs positiv, hieß es. Jedoch wurde festgestellt, dass eine lange Warteliste für die Erledigung der vorgeschriebenen Begutachtung der Antragsteller besteht. So seien unerwartet viele Anträge gestellt worden: Eine Tatsache, die wahrscheinlich darauf zurückzuführen sei, dass viele potentielle Interessenten sich aus Angst vorsorglich melden würden; obwohl sie noch keine Pflegefälle im eigentlichen Sinn seien. Genaues Zahlenmaterial liegt jedoch noch nicht vor. Rund 12500 Anträge auf Erlangung der Pflegeversicherung sind eingereicht wurden. Davon konnten etwa 6000 Dossiers abgeschlossen werden.
Eine multidisziplinär aus Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Beschäftigungstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankenpflegern und psychiatrischem Krankenpflegepersonal zusammengesetzte “Cellule d’évaluation et d’orientation” hat hier zur Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers aufgrund einer objektiven und individuellen Einschätzung seines gegenwärtigen Zustandes festzustellen. Außerdem stützt sich diese Analyse auf die medizinische Begutachtung eines Arztes der “Cellule d’évaluation et d’orientation”, zu der vom Hausarzt eine ergänzende Stellungnahme abgegeben wird. Zusätzlich können andere Gutachten beantragt werden, um ein möglichst komplettes Bild der pflegebedürftigen Person zu bekommen.
Infoline 478 60 90
Unter Berücksichtigung all dieser Informationen wird abschließend für jeden als pflegebedürftig empfundenen Antragsteller ein individueller Pflegeplan erstellt, der an die “Union des caisses de maladie”» (UCM) weitergeleitet wird. Im Rahmen der Pflegeversicherung hat der Leistungsempfänger Anrecht auf Sachleistungen durch Pflegefachkräfte, Geldleistungen, Maßnahmen für die Person, die zu Hause die Pflege und Unterstützung gewährleistet, technische Hilfen, Anpassung der Wohnung und Pflegehilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt weiterhin die Kosten im Krankheitsfall, wie z.B. die medizinische Behandlung und die Medikamente.
Für spezielle Fragen und weitere Information gilt die Infoline 478 60 80!