CSG-präsident Henri Frank: Aufbruch
Im Zuge der statutarischen Erneuerung der verschiedenen Parteiorgane wurde viel von Aufbruchstimmung geredet.
Wer von Aufbruch spricht, meint notwendigerweise neue Wege eröffnen, Schneisen hauen, Zöpfe abschlagen, dies auf den Grundfesten des Bewerten und ohne die Traditionen weder zu verleugnen noch zu verletzen. Übertragen auf den CSV-Gemeindeverband oder die Christlich Sozialen Gemeinderäte bedeutet dies, der lokalen Demokratie einen besonderen Stellenwert einräumen, die kommunale Autonomie stärken, ohne jedoch den grossen nationalen Interessen zu schädigen.
Das Thema Gewerbesteuer wurde in letzter Zeit zum Reizwort: Es gilt in dieser Sache sowohl den Anreiz der Gemeinden zwecks Beschaffung neuer Arbeitsplätze zu erhalten, die Belastung der Betriebe in einem wichtigen fiskalen Bereich zu senken sowie die finanzielle Autonomie der Gemeinden zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um ein schwieriges Unterfangen, welches die entsprechende Sensibilität für die verschiedene Belange erfordert um zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen.
In Sachen Reform des Wahlgesetzes gilt es die Auswüchse zu bekämpfen, ohne jedoch die lokale Demokratie zu schwächen. Wenn es in Zukunft in den Majorzgemeinden nur noch einen Wahlgang geben sollte, so bedeutet dies nicht unbedingt, dass dies mit der Abschaffung der einzelnen Gemeindesektionen einhergehen muss. Auch in dieser Sache gilt es die verschiedenen berechtigten Belangen zu berücksichtigen um zu einer guten Lösung zu finden. Die Verantwortlichen der CSG werden sich in dieser Diskussion engagieren, um mehr Transparenz in den kommunalen Wahlvorgang zu bringen.
Der anstehenden Verfassungsreform soll eine Analyse der bestehenden Verfassung vorausgehen.
Es gilt zu berücksichtigen, dass während Jahrzehnten die Verfassung ungesündigt und ungestraft verletzt werden konnte, und dies bis zur Schaffung des Verfassungsgerichtes. Ob die bestehende Lösung die beste ist, sei in diesem Zusammenhang dahingestellt. Wie auch immer gilt es der bestehenden Verfassung den ihr gebührenden Rang zu gewähren bevor man sich an eine umfassende Verfassungsreform begibt. Im Zusammenhang der neuen Verfassung, welche den zur Zeit existierenden Begebenheiten besser Rechnung tragen soll, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die zur Zeit bestehenden verfassungsmässigen Organen (Gemeinden, Justiz) den ihnen zustehenden Rang behalten.
Es sind dies einige Gedanken, welche die CSG zur gegebenen Zeit einbringen wird und hofft entsprechendes Gehör zu finden. Leistungsfähige Gemeinden mit bürgernahen Kompetenzen und Eigenverantwortung sind für uns keine Schlagwörter. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinden müssen derart gestaltet sein, dass sie auch den Bedürfnissen und Gegebenheiten gewachsen sind. Mit der Ankündigung die Schulstunden im Primärschulbereich von 29 auf 28 Einheiten zu reduzieren, hat die Unterrichtsministerin die Gemeinden vor vollendete Tatsachen setzen wollen. Ohne Dialog und ohne Globalkonzept. Wir werden uns wehren und haben uns zu Wort gemeldet. Die Belastbarkeit der Gemeindeautonomie kennt auch Grenzen.
Henri FRANK Präsident CSG