Nach außen sichtbar machen
Mit Paul-Henri Meyers, dem luxemburgischen Regierungsvertreter im Konvent, der mit der Ausarbeitung der Europäischen Grundrechte-Charta beauftragt ist, unterhielt sich das Luxemburger Wort. Zu den Beweggründen eine Europäische Grundrechte-Charta zu verfassen, meinte Paul-Henri Meyers:
“Hier gibt es mehrere Ursachen. Erstens einmal wird gegenüber der EU häufig der Vorwurf erhoben, sie sei lediglich eine Wirtschaftsmacht. Es ist wichtig, dass künftig auch die Werte, die die Union charakterisieren, nach außen sichtbar werden. Zweitens galt es, Grundrechte, die vor 50 Jahren, als die Europäische Menschenrechtskonvention verfasst wurde, als solche noch nicht wahrgenommen wurden, ins Inventar der Grundrechte aufzunehmen. Drittens ging es darum, die politischen und sozialen Rechte, die bereits in verschiedenen europäischen Verträgen gewahrt werden, in einem Text übersichtlich zusammenzufassen.” …
Zum Stellenwert der Charta für die Menschen, die in der EU leben, sagte Paul-Henri Meyers: “Auf Grund des Dynamismus, mit dem die Charta ausgearbeitet wurde, ist sie nicht mehr aus der Europäischen Landschaft wegzudenken. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Charta meines Erachtens noch keinen verbindlichen Charakter erhalten. In dem Zusammenhang bliebe auch noch zu klären, vor welchem Gericht die Grundrechte gegebenenfalls einklagbar wären.”
(Interview siehe Luxemburger Wort vom 14.10.2000)