Das Parlament hat vorgestern der Erziehungszulage seine Zustimmung gegeben. Im Rahmen des Rentengesetzes erhalten nun alle Frauen
Das Parlament hat vorgestern der Erziehungszulage seine Zustimmung gegeben. Im Rahmen des Rentengesetzes erhalten nun alle Frauen, deren Erziehungsleistung bis jetzt in keiner Weise materiell anerkannt worden ist, eine Pauschale von 75,82 ¤ pro Kind pro Monat. Die “3 000 Frang” sind endlich Wirklichkeit. Viele Unkenrufe hat es in den Monaten, die seit dem Rententisch vergangen sind, gegeben. Zahlreich waren die Anfeindungen gegenüber dieser Maßnahme, die von “ungerecht” bis “reaktionär” mit allen möglichen und unangebrachten Adjektiven belegt worden ist. Und dennoch: der Vorschlag der CSV ist von der Regierung und der parlamentarischen Mehrheit durchgesetzt worden, ab dem 1. Juli wird die Erziehungspauschale ausbezahlt. Anerkennung der Kindeserziehung Konzeptuell hat sich die Idee der CSV behauptet, nach der die Erziehungszulage jenen Frauen zusteht, die in keinem anderen Kontext eine materielle Würdigung für ihre Erziehungsleistung erhalten können. Das Hauptinstrument der Anerkennung der Kindeserziehung sind und bleiben demnach die “baby-years”, die sich rentensteigernd auswirken. Die Bezieherinnen von “baby-years” erhalten also nicht zusätzlich noch eine Erziehungspauschale: die erzieherische Arbeit wird nur ein Mal anerkannt, alles andere wäre keine gerechte Behandlung der gleichen Leistung. Die Erziehungspauschale ist als Dank an jene Frauen zu verstehen, die aus irgend einem Grund nie berufstätig waren, oder eben nicht lange genug, um sich den Anspruch auf eine Mindestrente zu sichern. Die Zeiten waren nicht immer so, wie sie heute sind. Es war lange Zeit nicht üblich, dass verheiratete Frauen berufstätig waren, und falls sie es waren, haben sie ihren Beruf oft aufgegeben, sobald die Familie Kinder bekommen hat, um sich ganz deren Erziehung zu widmen. Altersversorgungsanspruch Für viele Frauen bedeutete dieser Schritt dennoch die Aufgabe der Möglichkeit einer beruflichen Karriere. Und zwar ohne dafür etwas von der Gesellschaft zu verlangen. Weil die Gesellschaft diesen Frauen für ihre Lebensleistung Anerkennung schuldet, gibt es die Erziehungspauschale. Die Pauschale ist eine subsidiarische Maßnahme. Sie kommt nur jenen Frauen zugute, die keine eigenen Altersversorgungsansprüche besitzen. Auch nicht jenen Mindestrenten-bezieherinnen, deren Rentenanspruch unter Einbeziehung der Erziehungsjahre berechnet worden ist. Diese Frauen haben nunmehr einen eigenen Altersversorgungsanspruch, den sie nicht hätten, wenn ihre Erziehungsarbeit nicht bereits anerkannt worden wäre. Die Arbeitswelt hat sich im Verlauf der Jahrzehnte gewandelt. Heutzutage kommt es kaum noch vor, dass gut ausgebildete junge Frauen den Beruf, den sie erlernt haben, nie oder nur sehr kurz ausüben. Mehr und mehr Frauen erarbeiten sich so eigene Rentenansprüche, im Rahmen derer sie “baby-years” anerkennen lassen können. Die Erziehungspauschale ist aus diesem Grund vorrangig eine Maßnahme, deren Effekt auf frühere Realitäten abzielt. Weil heute Familie und Beruf nicht mehr grundsätzlich als unvereinbar betrachtet werden – und es aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten der Arbeitszeitorganisation, Kinderbetreuung und Heimarbeit auch nicht mehr sind – wird in zunehmendem Masse der eigene Rentenanspruch der Frau zum Regelfall. Ein weiterer Grund für diesen Umstand liegt in der Tatsache, dass heutzutage in vielen Fällen beide Elternteile einfach arbeiten müssen, um die steigenden Lebenshaltungskosten des Haushalts bestreiten zu können. Auch jene Frauen, die sich gleichzeitig Familie und Beruf widmen, weil sie finanziell nicht anders können, erhalten auf dem Weg der “baby-years” Anerkennung für ihre Erziehungsarbeit. Gerechtigkeit schaffen Dies alles bedeutet jedoch nicht, dass Familie und Beruf unbedingt miteinander vereint werden müssen: Jene Menschen, Frauen und Männer, die auch heute und morgen noch bewusst die Entscheidung treffen, sich ab der Geburt von Kindern vollständig ihrer Familie widmen zu wollen – und gegebenenfalls deshalb keinen eigenen Rentenspruch aufbauen – werden auch zukünftig die Erziehungspauschale für ihre Leistungen erhalten. Die Wahlfreiheit der Eltern erhält durch diese Maßnahme einen zusätzlichen konkreten Ausdruck. Die Erziehungspauschale ist ein wichtiges Element einer umfassenden renten- und familienpolitischen Berücksichtigung der Wichtigkeit der Kindeserziehung. Mit ihr wurde gegenüber allen Frauen ohne eigenen Rentenansprüchen ein weiteres Stück Gerechtigkeit geschaffen.
Jean-Marie Halsdorf CSV-Abgeordneter
Parlamentarischer Berichterstatter zur Erziehungspauschale