Entlaaschtungspak fir méi Netto vum Brutto

Entlaaschtungspak fir méi Netto vum Brutto

 

Mittwoch, den 11. Dezember 2024

 

Pressemitteilung

                                   

Die CSV-Fraktion begrüßt das Entlastungspaket: Mehr Netto vom Brutto, besonders für die, die es brauchen

Heute wurde das Entlastungspaket im Parlament verabschiedet. Dazu gehören vor allem Steuererleichterungen und Beihilfen für die privaten Haushalte in Höhe von über 450 Millionen Euro. Die Regierung geht damit nicht zuletzt konsequent gegen Kinderarmut vor.

 

Die Maßnahmen für Privatleute

Die CSV-DP-Regierung hat schon Anfang 2024 die Steuertabelle um vier Indextranchen angepasst. Damit wirkt sie der sogenannten kalten Progression entgegen: Mit jeder Index-Anpassung fallen auch mehr Einkommenssteuern an, unter Umständen rutscht man sogar in eine höhere Steuerstufe, wenn nicht auch die Steuertabelle entsprechend angepasst wird.

Diese Steuerentlastungen gehen 2025 weiter: Die Steuertabelle wird nochmals um 2,5 Tranchen bereinigt. 6,5 Gehälter-Indexierungen von acht, die seit 2017 angefallen sind, wurden damit ausgeglichen – die Haushalte werden entlastet, so wie versprochen. Besonders die kleinen und mittleren Einkommen werden diese Inflationsbereinigung im Geldbeutel merken.

Steuerklasse 1:

Bruttoeinkommen von 37.000 Euro: 252 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-9,7 %), 441 Euro gegenüber 2023* (-15,8 %)

Bruttoeinkommen von 125.000 Euro: 747 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (- 2,4 %), 1.367 Euro gegenüber 2023* (- 4,3 %)

Steuerklasse 2:

Bruttoeinkommen von 50.000 Euro: 173 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-14,6 %), 201 Euro gegenüber 2023* (-16,6 %)

Bruttoeinkommen von 175.000 Euro: 1.495 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-4,3 %), 2.603 Euro gegenüber 2023* (-7,2 %)

Der Kostenpunkt dieser Steuerentlastung liegt bei rund 300 Millionen Euro.

 

Wie schon lange überfällig, werden Anpassungen in der Steuerklasse 1a vorgenommen: Alleinerzieher, Witwen und Witwer und Leute über 64 Jahre werden zusätzlich entlastet. Durch die Anpassungen der Steuertabelle an die Inflation steigt der steuerfreie Betrag von 24.876 auf 26.460 Euro in dieser Steuerklasse. Zusätzliche Steuerentlastungen ergeben sich aus einer günstigeren Berechnungsformel.

Steuerklasse 1a:

Bruttoeinkommen von 37.000 Euro: 442 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-42,1 %), 783 Euro gegenüber 2023* (-56,3 %)

Bruttoeinkommen von 125.000 Euro: 2.296 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-7,5 %), 2.982 Euro gegenüber 2023* (-9,5 %)

Der Kostenpunkt liegt bei 75 Millionen Euro

 

Für Alleinerzieher steigt zusätzlich der Steuerkredit von 2.505 Euro auf 3.504 Euro:

Für sie ergibt sich:

Bruttoeinkommen von 37.000 Euro: 1.441 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-99, %), 1.782 Euro gegenüber 2023* (-160,0 %)

Bruttoeinkommen von 50.000: 2.793 Euro weniger Steuern gegenüber 2024 (-128,2 %), 3.502 Euro gegenüber 2023* (-121,3 %)

Für eine solche Familie fallen bei einem Brutto-Lohn von bis zu 52.400 Euro gar keine Steuern mehr an.

Der Steuerabschlag für außergewöhnliche Belastungen für Kinder, die nicht mit im Haushalt leben, steigt von 4.422 Euro auf 5.424.

Beide Maßnahmen zusammen ergeben Kosten von 7 Millionen Euro.

 

Ausgeweitet wird auch die Steuerentlastung, wenn ein Betrieb Beteiligungs-Prämien an die Mitarbeiter ausbezahlen möchte.

Eingeführt wird auch eine neue, bis zu 75 % steuerfreie Prämie, die ein Betrieb an junge Leute unter 30 Jahren auszahlen kann: je nach Bruttolohn 2.500 bis 5.000 Euro. 

Kostenpunkt: Geschätzte 20-25 Millionen Euro.

 

Unterstützt wird auch der Kauf einer eigenen Wohnung: Beim Kauf einer bestehenden Wohnung können ab dem Steuerjahr 2024 mehr Schuldzinsen – auch bei Überbrückungskrediten – abgesetzt werden:

  • die gesamten Schuldzinsen für die Steuerjahre 2024 und 2025,
  • danach vier Jahre lang bis zu 4.000 Euro,
  • und jeweils fünf Jahre lang bis zu 3.000 beziehungsweise 2.000 Euro

Dazu kommen höhere Beihilfen für Energiekosten und Haushalte mit niedrigem Einkommen, um das Armutsrisiko zu senken.

Die Teuerungszulage wird um zehn Prozent erhöht: Sie wird an die betroffenen Haushalte automatisch ausbezahlt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Das gilt auch für die Energieprämie.

  • Ein-Personen-Haushalt mit Brutto-Einkommen bis 2.710 Euro: 1.817 anstatt 1.652 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt mit Brutto-Einkommen bis 4.065 Euro: 2.272 anstatt 2.065 Euro
  • Vier-Personen-Haushalt mit Brutto-Einkommen bis 5.692 Euro: 3.182 anstatt 2.891 Euro.

Die Energieprämie wird verdreifacht: Ein Ein-Personen-Haushalt (Brutto-Einkommen bis 3.388 Euro) bekommt 600 Euro pro Jahr, ein Zwei-Personen-Haushalt (Brutto-Einkommen bis 5.082 Euro) 750 Euro und ein Vier-Personen-Haushalt (Brutto-Einkommen bis 7.115 Euro) 1.050 Euro. Die Erhöhung des Strompreises wird damit mehr als kompensiert.

Der Kreis der Haushalte, die eine Energieprämie bekommen, wird erweitert: Auch Haushalte mit einem Einkommen von 30 Prozent über dem, ab dem einem Haushalt die Teuerungszulage zusteht, profitieren von einer reduzierten Prämie. 300 Euro bekommt ein Ein-Personen-Haushalt (Brutto-Einkommen bis 3.523 Euro), 375 Euro sind es bei einem Zwei-Personen-Haushalt (Brutto-Einkommen bis 5.285 Euro) und 525 Euro bei einem Vier-Personen-Haushalt (Brutto-Einkommen bis 7.399 Euro).

Haushalte, denen die Teuerungszulage zusteht, bekommen so zwischen 565 Euro (eine Person) und 991 Euro (vier Personen) zusätzlich.

Zusätzliche Kosten von geschätzten 16 Millionen Euro.   

 

Die Maßnahmen für Betriebe

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, wird die Körperschaftssteuer für Unternehmen von 17% auf 16% abgesenkt, die für kleine Betriebe von 15% auf 14%.

Kostenpunkt durch Steuereinbußen: 70 Millionen Euro

 

(Mitgeteilt von der CSV-Fraktion, 11.12.2023)

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*der damalige Konjunktur-Steuerkredit eingerechnet