Legaliséierten Déifstall an de Gemengen

CSV fordert Zahlung des staatlichen Anteils an CGDIS-Finanzierung

„Laut CGDIS-Gesetz sollen sich Staat und Gemeinden die Finanzierung der Rettungsdienste in einem 50/50-Verhältnis teilen. Genau das ist in der Praxis aber nicht der Fall“, so Michel Wolter am Mittwochnachmittag in der Chamber. „Der Anteil des Staates seit der Schaffung des CGDIS liegt bei lediglich 16,56 Prozent. Das ist legalisierter Diebstahl an den Gemeinden!“ Der Anteil der Kommunen beträgt laut Berechnung des CSV-Abgeordneten 83,44 Prozent.

Als Reaktion auf dieses Verhalten des Staates reichte Michel Wolter einen Gesetzvorschlag ein, der unmissverständlich präzisiert, dass der Staat einen dem kommunalen Anteil identischen Betrag in den „Fonds pour la réforme des services de secours“ einzahlt. „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Staat seinen fehlenden Anteil, der sich auf über 119 Millionen Euro beläuft, nachzahlt“, so Michel Wolter abschließend.

(mitgeteilt von der CSV-Fraktion / 9. Juni 2021)

 

Déi detailléiert Proposition de loi vum Michel Wolter fannt Dir hei :

Proposition de loi CGDIS art. 125