Kindergeld: ein verbrieftes Recht eines jeden Kindes

Für die CSV muss das Kindergeld das Recht eines jedes Kindes bleiben.

Deshalb können wir die rezenten Reformvorschläge betreffend die Neufassung der Begünstigten nicht mittragen, da sie ein den Kindern zugewiesenes Recht abschaffen und auf die Arbeitnehmer übertragen.

Dies bedeutet, dass verschiedene Personen, die bisher Anspruch hatten keine Zulagen mehr erhalten.

Die CSV hatte 2016 die Kindergeldreform bewusst abgelehnt, weil wir nicht mit den Änderungen einverstanden waren. Weil es ein Paradigmenwechsel darstellte. Familien mit zwei oder mehr Kindern bekamen im „neuen System“ weniger. Für uns stellte diese Reform von Ministerin Corinne Cahen eine eindeutige Verschlechterung dar.

Die CSV hat bereits Motionen, Änderungsanträge und Gesetzesvorschläge eingebracht. Doch diese wurden abgelehnt. Die Reform von 2016 ging nach der Interpretation des Europäischen Gerichtshofs vom 2. April 2020 auch zu Lasten der Grenzgänger.

„Bei der angekündigten Indexierung des Kindergeldes werden die Familien und die Gewerkschaften auf das Ende der Legislaturperiode vertröstet. Wir fordern hingegen ein sofortiges Handeln im Interesse aller Familien“, so der CSV Abgeordnete Marc Spautz im Vorfeld der Sitzung am kommenden Mittwoch des Familienausschusses des Parlaments wo u.a. familienpolitische Gesetzesvorschläge der CSV auf der Tagesordnung stehen.

Die CSV bleibt der Grundauffassung, dass Familien das Fundament unserer Gesellschaft sind. Alle Familien.

 

(mitgeteilt von der CSV-Fraktion, 18.01.2021)