Martine Hansen an de Marc Lies hunn de 23 -Punkte-Package vun der CSV-Fraktioun géint de Noutstand am Logement virgestallt.
De Wunnengsbau ass déi éischt Prioritéit vun de Leit, an och fir CSV-Fraktioun.
Nach ni si Wunnengspräisser sou séier geklomme wéi dat haut de Fall ass.
Blo-Rout-Gréng huet näischt ënnerholl fir deem entgéintzewierken .
Mir hunn Noutstand am Logement.
CSV-Fraktioun huet dofir ee kuerzfristeg ëmsetzbare Wunnengsbaupak mat 23 konkrete Punkte fir eng néi Wunnengsbaudynamik ausgeschafft. Eis 5 Zieler sinn : 1. méi gënschteg Wunnengen, 2. méi Bauterrain landeswäit, 3. méi Wunnenge fir Verkaf a Lokatioun, 4. méi kuerz Bauzäiten a 5. méi Service fir Bierger a Gemengen.
Mir wëllen, dass Leit sech och nach an Zukunft een Eegenheem leeschte kennen.
Mir fuerdere Regierung op endlech ze handelen an eis konstruktiv Virschléi opzegräifen.
PDF: De 23-Punkte-Package vun der CSV-Fraktioun géint de Noutstand am Logement
Eng nei Dynamik fir de Wunnengsbau
23-Punkte-Package der CSV-Fraktion gegen den Notstand im Wohnungsbau
Erste Priorität, 5 Ziele: günstiger, schneller, mehr Bauland, mehr Wohnungen, mehr Service
Der Wohnungsbau ist die erste Priorität der Leute. Er ist auch die erste Priorität der CSV-Fraktion. Nie war die Preissteigerung grösser als heute. Blau-Rot-Grün hat hier nicht geliefert. Wir haben einen Notstand in Sachen Logement. Wir haben deshalb ein kurzfristig umsetzbares Logement-Paket mit 23 konkreten Punkten für eine neue Wohnungsbau-Dynamik ausgearbeitet. Unsere fünf Ziele sind: günstigere Wohnungen, mehr Bauland, mehr Wohnungen (Verkauf und Miete), kürzere Bauzeiten, mehr Service. Wir wollen, dass sich die Menschen auch in Zukunft noch ein Eigenheim leisten können. Wir fordern die Regierung auf, endlich zu handeln und unsere konstruktiven Vorschläge aufzugreifen.
Ziel 1: Günstigere Wohnungen für alle
- 30 Prozent für günstigeren Wohnraum bei Perimeter-Erweiterungen: Bei Erweiterungen des bestehenden Perimeters müssen ab einer zu bestimmenden Größe obligatorisch 30 Prozent für günstigere Wohnungen reserviert sein. Sonst findet die Erweiterung nicht statt. Unter günstigeren Wohnungen verstehen wir drei Dinge: sozialer Mietwohnungsbau, Wohnungsbau zu moderatem Preis („à coût modéré“) sowie Wohnungen für den Mietkauf. 70 Prozent bleiben dem freien Wohnungsmarkt erhalten. Diese 30 Prozent müssen dem Staat, der Gemeinde oder einem öffentlichen Promotor zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Dieser Preis wird mittels einer Konvention festgehalten und orientiert sich an den ortsüblichen Preisen.
- Einführung des Mietkaufs: Wir wollen den Mietkauf in Luxemburg einführen. Auch junge Leute und Familien mit mittlerem Einkommen können so zu einem Eigenheim kommen. Die gezahlte Miete wird nach fünf bis zehn Jahren bei einem Kauf mit dem Kaufpreis verrechnet. In diesem Sinne haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt.
- Günstigere Wohnungen verstärkt unterstützen: Wir wollen den Bau von günstigeren Wohnungen durch Gemeinden und öffentliche Bauträger wesentlich höher bezuschussen. In diesem Sinnen haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Bau sozialer Mietwohnungen bis zu 90 Prozent unterstützt.
- Privatinvestoren mit ins soziale Mietboot holen: Wir wollen, dass auch Privatinvestoren verstärkt in den sozialen Mietwohnungsbau investieren. Wir wollen dies mit einem attraktiven TVA-Freibetrag sowie mit deutlich mehr Subsidien erreichen. Im Gegenzug sollen auch hier die Wohnungen für eine Laufzeit von 25 Jahren zu einem Mietpreis von maximal 10 Euro/m2 vermietet werden. Danach stehen diese zum Verkauf frei.
- Zugangsbestimmungen für Wohnungen zu moderaten Preisen ausweiten: Das Angebot an Wohnungen zu moderaten Preisen entspricht nicht der Nachfrage. Wir wollen deshalb mehr solcher Wohnungen bauen. Wir wollen aber auch die Zugangsbestimmungen zu diesen Wohnungen ändern und auf mittlere Einkommen ausweiten.
- 20 Prozent für günstigeren Wohnraum bei neuen Bauprojekten mit 15 Wohnungen: Bei neuen Bauprojekten innerhalb des Bauperimeters mit mindestens 15 Wohnungen müssen künftig 20 Prozent der bebaubaren Fläche für günstigeren Wohnraum genutzt werden. Die aktuelle Gesetzeslage sieht 10 Prozent für Projekte mit 25 Wohnungen vor. Die von uns vorgeschlagenen 20 Prozent müssen dem Staat, der Gemeinde oder einem öffentlichen Promotor zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Dieser Preis wird mittels einer Konvention („convention-cadre“) festgehalten und orientiert sich an den Preisen des Observatoire de l’habitat.
- Ausbau der Erbpacht („bail emphythéotique“): Die Erbpacht muss weiter ausgebaut werden. Die Regierung muss bei den Eigentümern von Bauland verstärkt mit einer Kampagne für dieses zentrale Zukunftsinstrument werben.
- TVA Logement von 3 Prozent: Wir wollen hier den Freibetrag von 50.000 auf 100.000 Euro erhöhen. Eine entsprechende Motion ist hinterlegt.
- „Bëllegen Akt“ ausweiten: Wir wollen den Steuerkredit des „Bëllegen Akt“ von 20.000 auf 50.000 Euro hochfahren. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht.
- Neue Bau- und Wohnformen fördern: Mit den Zeiten ändern sich auch die Bau- und Wohnformen. Wir wollen deshalb neue Bau- (Baugemeinschaften) und Wohnformen (Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhaus, etc.) definieren und fördern.
- Staatsgarantien ausweiten und vereinfachen: Die nicht mehr zeitgemäßen Zugangskriterien zu Staatsgarantien beim Wohnungskauf müssen ausgeweitet und vereinfacht werden. Auch die Höhe muss gegebenenfalls an die Marktwirklichkeit angepasst werden.
Ziel 2: Mehr Bauland landesweit erschließen
- Perimeter-Erweiterung über Neuausweisung im Plan sectoriel Logement: Wir wollen grundsätzlich die Bauperimeter landesweit öffnen und erweitern. In diesem Sinne wollen wir neues Bauland im Plan sectoriel Logement ausweisen. Staat und Gemeinden müssen hier Hand in Hand arbeiten. Nur so werden wir die demografische Entwicklung und die explodierende Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt in den Griff bekommen.
- Wachstum mit Maß für alle Gemeinden: Alle Gemeinden sollen im Rahmen ihres landesplanerischen Status (CDA etc.) nachhaltig wachsen können. Der IVL-Status muss gegebenenfalls neu definiert werden. Bei den erforderlichen Infrastrukturen muss der Staat die Gemeinden besser unterstützen.
- Massiver Aufkauf von Bauland durch die öffentliche Hand: Auch beim Aufkauf von Bauland brauchen wir eine neue Dynamik. Der Staat und die Gemeinden müssen hier wesentlich aktiver werden. Wir müssen einen echten Bauland-Fonds schaffen und diesen mit substanziellen Mitteln speisen. Zurzeit handelt es sich nur um einen Alibi-Fonds mit 3 Millionen Euro im Staatshaushalt.
- Zügige Mobilisierung von Bauland der öffentlichen Hand: Von der öffentlichen Hand aufgekauftes Bauland muss zügig in den Wohnungsmarkt einfließen. Der Notstand auf dem Wohnungsmarkt erlaubt keinen überzogenen Baulandvorrat.
- Steuerbefreiung beim Verkauf an Fonds du Logement: Wir fordern eine Steuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien an den Fonds du Logement. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir vorgelegt.
Ziel 3: Mehr Wohnungen für Verkauf und Miete bereitstellen
- Dichter und höher bauen: In unseren Städten wollen wir ebenfalls im Rahmen ihres landesplanerischen Status (CDA etc.) dichter und höher bauen. Diese Verdichtung soll im Rahmen des „Pacte Logement 2.0“ gefördert werden. Wir wollen ferner überprüfen, ob wir nicht auf bereits bestehenden Gebäuden neue Stockwerke hinzufügen können. Gleichzeitig wollen wir die Lebensqualität der Menschen mit neuen städteplanerischen Konzepten verbessern.
- Baulücken und leerstehende Wohnungen mobilisieren: Die Baulücken innerhalb des Perimeters sind potenzieller Wohnraum, den wir endlich dynamisieren wollen. Als Anreiz schlagen wird eine Wiedereinführung von ¼ des „taux global“ auf dem Wertzuwachs („plus-value“) bis 2022 vor. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben zudem eine Motion eingereicht, die eine Spekulationssteuer auf leerstehenden Wohnungen und auf unbebautem Terrain (Grundsteuer B6) einführen soll.
Ziel 4: Kürzere Bauzeiten erreichen
- Durchforstung sämtlicher Prozeduren: Gerade in Sachen Logement brauchen die Menschen eine administrative Vereinfachung. Wir wollen deshalb sämtliche Prozeduren auf nationaler und auf kommunaler Ebene überprüfen und vereinfachen. Auch das Naturschutzgesetz gehört erneut auf den Prüfstand.
- Schaffung einer interministeriellen Cellule Logement: Der Notstand im Wohnungsbau ist nur mit einer besseren Koordinierung zu bewältigen. Wir fordern deshalb die Schaffung einer interministeriellen Cellule Logement. Die zuständigen Verwaltungen des Wohnungsbauministeriums, des Innenministeriums und auch des Umweltministeriums sollen hier im Interesse der Bürger zielführend zusammenarbeiten.
- Mehr Fachleute auf dem Bau: Das Logement-Problem ist auch ein Handwerksproblem. Im Bausektor fehlen qualifizierte Arbeitskräfte. Das Handwerk muss in diesem Sinne neu aufgewertet werden. Entsprechende Ausbildungen müssen verstärkt gefördert werden.
Ziel 5: Mehr Service für Bürger und Gemeinden
- Allgemeine Wohnförder-Struktur: Wir schlagen die Gründung einer Wohnförder-Struktur vor. Diese soll auf lokalem und regionalem Plan die Gemeinden unterstützen. Sie soll beim Ankauf von Bauland, bei der Bauland-Erschließung (PAP-Erstellung) sowie bei der infrastrukturellen Umsetzung behilflich sein. Der soziale Mietwohnungsbau muss in den kommenden Jahren angekurbelt werden. Um dies flächendeckend umzusetzen, brauchen die Gemeinden sowohl eine logistische Bau-Hilfe als auch Unterstützung bei der Verwaltung und dem Unterhalt dieser Wohnungen.
- myLogement-Infodesk vor Ort: Wir wollen zentrale Anlaufstellen – ein myLogement-Infodesk – für alle Menschen schaffen, die eine soziale oder eine bezuschusste Wohnung suchen. Diese sollen auf regionaler Ebene funktionieren. Zudem soll eine Website myLogement.lu sowie eine telefonische myLogement-Hotline den Menschen eine Wohnung nach ihren Vorstellungen vermitteln. Jede Art von erschwinglicher Wohnung ist über myLogement vermittelbar. Wir wollen den bezuschussten Wohnungen ihr gesellschaftliches Stigma nehmen.