Frau Hansen, in der Rede zur Lage der Nation wurde angekündigt, dass in Zukunft eine Teilumstellung einzelner Betriebszweige auf Biolandwirtschaft gezielt gefördert werden soll. Sind sie zufrieden?
Nach einem beträchtlichem Zickzack-Kurs der Regierung in dieser Frage kann man sagen: endlich! Schon 2015 hatten wir in unserer Landwirtschaftsdebatte diese Forderung gestellt. Damals sah der Landwirtschaftsminister unseren Vorschlag eher kritisch. Als diese Maßnahme schlussendlich jetzt in der Rede zur Lage der Nation angekündigt wurde, war sie noch mit einer klaren zeitlichen Begrenzung versehen, wohl ein Zugeständnis an den grünen Koalitionspartner. Diese Einschränkung ist aber jetzt definitiv vom Tisch. Unser Vorschlag wurde angenommen.
Das heißt die Teilumstellung wird zeitlich nicht begrenzt?
Ja – und das ist auch gut so. Die Teilumstellung auf Biolandwirtschaft obliegt den gleichen Bestimmungen wie alle anderen Agrarumweltmaßnahmen. Auch in diesem Fall wird eine Verpflichtung zwischen Staat und Landwirt über 5 bis 7 Jahre eingegangen, welche danach erneuerbar ist.
Wie kann man die Landwirte motivieren, dass sie jetzt vermehrt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen?
Es ist wichtig, dass auf diese Bioprämie zurückgegriffen wird. Die Nachfrage nach Bio-Produkten in Luxemburg ist seit Jahren ungebremst, der Absatzmarkt ist vorhanden. Wir decken die Nachfrage nach Bioprodukten zu einem großen Teil nur durch Importe ab und dies auch aus Ländern in denen die Teilumstellung auf Biolandwirtschaft seit längerem erlaubt ist. Auch deshalb war es unverständlich genau diese Teilumstellung aus ideologischen Gründen nicht in Luxemburg zu zulassen. Jetzt gilt es durch gezielte Information und Beratung die Landwirte bei der Teilumstellung zu unterstützen.