Neuordnung des Geheimdienstes

Letzte Woche wurde die Neu­ordnung des Geheimdienstes im Kammerplenum verab­schiedet.

Diese Reform ist zum einen die logische Folge auf die, vom SREL-Untersuchungsaus­schuss festgestellten, Fehl­entwicklungen innerhalb des Geheimdienstes. In diesem Zusammenhang sei daran er­innert, dass die CSV die Empfehlungen des vorgenannten Ausschusses, mit Ausnahme der politischen Konsequen­zen, mitgetragen hat.

Noch wichtiger ist aber die Tatsache, dass das Gesetz die Rahmenbedingungen schafft, um den aktuellen sicherheits­bezogenen Herausforderun­gen besser gerecht zu werden. In regelmäßigen Abständen berichten Medien über Fest­nahmen von möglichen At­tentätern. Attentäter, die riesi­ge Waffenarsenale angehäuft haben und über diverse In­ternetdienste Anschlagspläne grenzübergreifend geschmie­det haben. Diese Vorgänge verlangen einen einwandfrei funktionierenden und gut vernetzten staatlichen Sicher­heitsapparat.

Die Missionen des Geheim­dienstes wurden daher ge­nauer umrissen, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, aus­gedehnt. Es bleibt jedoch die Frage, ob der Personalbestand des Geheimdienstes ausreicht, um seine Missionen mit der nötigen Substanz auszufül­len. Hier wurde auf Drängen der CSV die gesetzliche Ober­grenze an Mitarbeitern abge­schafft, um notfalls zusätzlich rekrutieren zu können.

Damit der Geheimdienst sich nicht verselbstständigt, hat der Gesetzgeber viel Wert auf die Kontrollmechanismen ge­legt. Neben der parlamentari­schen ex-post Kontrolle, wird ein interministerieller Aus­schuss vorab die grundsätzli­che Ausrichtung des Geheim­dienstes festlegen. Darüber hinaus wird ein Geheimdienst­delegierter den Geheimdienst fortwährend beaufsichtigen. Auch die Zustimmung eines Richtergremiums wird etwai­gen Missbräuchen vorbeugen können.

Die CSV begrüßt die Neuord­nung des Geheimdienstes im Sinne eines besseren Schutzes aller Bürger.

Claude Wiseler
Fraktionspräsident