Herr Roth, Sie haben während der Debatten zur Geheimdienst-Reform einen besonderen Wert auf die Wahrung der Grundrechte gelegt. Was sind ihre Beweggründe?
Ich möchte zuerst einmal klarstellen, dass die CSV weiterhin von der Wichtigkeit eines Nachrichtendienstes überzeugt ist und aus diesem Grund haben wir auch die gesetzliche Neuordnung des Geheimdienstes mitgetragen.
Dies vorausgeschickt, muss man wissen, dass der Geheimdienst anders z.B. als die Justiz, auf präventiver Ebene arbeitet. Dadurch steigt natürlich das Risiko, dass die Grundfreiheiten von Nicht-Beteiligten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das kürzlich verabschiedete Gesetz erlaubt es dem Geheimdienst bei drohender terroristischer Gefahr, Autos und Wohnungen zu verwanzen. Auch darf er in Zukunft ganz legal und ohne Zustimmung der Besitzer einen Staatstrojaner in elektronischen Geräten installieren.
Leider wissen wir bisher nur sehr wenig über dieses „Trojanische Pferd“. Wir wissen z.B. nicht, wer diese Software herstellt, ob der Geheimdienst überhaupt in der Lage ist, diese zu steuern, oder gar selbst weiterzuentwickeln. Das Gesetz schweigt sich zudem darüber aus, für welche genauen Zwecke dieser Trojaner eingesetzt werden kann.
Wir stehen im Übrigen mit unserer Meinung nicht alleine da. Auch die nationale Datenschutzbehörde und die konsultative Menschenrechtskommission haben sich diesbezüglich kritisch geäußert.
Das heißt Sie schließen nicht aus, dass das Gesetz auf diesem Punkt in Zukunft nachgebessert werden muss?
Meines Wissens besitzt der luxemburgische Staat noch keinen Staatstrojaner. Ich schließe aber nicht aus, dass das Gesetz auf diesem Punkt noch einmal überarbeitet werden muss.
Bevor es aber soweit ist, muss die Regierung jetzt dafür sorgen, dass das Gesetz in die Praxis umgesetzt wird und die Ausführungsbestimmungen erlassen werden, insbesondere was die Speicherung und die Nutzung der geheimdienstlichen Informationen angeht.