Die Abgeordneten Sylvie Andrich-Duval und Françoise Hetto-Gaasch haben diese Woche einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um in Luxemburg einen Rechtsrahmen in Sachen Transsexualität zu schaffen. Kern des Vorschlags ist die Änderung des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandregister.
Ein transsexueller Mensch fühlt sich nicht dem ihm bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig. Um Geschlecht und Vorname im Personenstand zu ändern, ist die betroffene Person im Moment gezwungen, sich einer psychiatrischen Diagnostik, hormonellen und medizinischen Behandlungen, chirurgischen Eingriffen und einer Sterilisation zu unterziehen. Auch muss sie eine Lebenserfahrung in ihrem neuen Geschlecht vorweisen. Ein langer Leidensweg.
Der Gesetzesvorschlag beabsichtigt eine schnelle, transparente und leicht zugängliche Gerichtsprozedur zu ermöglichen, ohne diese Zwänge. Es wird jedoch verlangt, dass die Person Rücksprache mit ihrem begutachtenden Arzt nimmt, der über mögliche Konsequenzen informieren muss.
Der Vorschlag bietet einen pragmatischen Lösungsansatz. Es ist ein erster Schritt gegen die Diskriminierung und das Tabu undeine wichtige Etappe Richtung mehr Selbstbestimmung, dies ganz im Sinne der Menschenrechte.