Statutekongress am 5. Dezember: Matdenken – Matdiskutéieren – Matdecidéieren

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Der außerordentliche National­kongress hat am 5. Dezember den Sta­tutenentwurf  angenommen.

Was sind nun die wich­tigsten Neuerungen?

  • Die Zahl der Nationaldele­gierten steigt stark an. Anstatt 500 werden zukünftig über 800 Mitglieder auf den Nationalkongressen der Partei stimmberechtigt sein. So werden über 300 Mitglieder mehr als bisher über das Parteiprogramm mitentscheiden. Über 300 Mitglieder mehr als bisher werden zudem über die Besetzung des Natio­nalvorstands und die Par­teiführung abstimmen.
  • Besonders in einer Volkspartei mit über 10.000 Mitgliedern kommt es da­rauf an, dass das demokra­tische Zusammenwirken klar organisiert ist. So wird die interne Entscheidungs­findung offener und trans­parenter gestaltet. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der unter­schiedlichen Parteistruk­turen sind im Statutenentwurf klar festgelegt, die Verbindlichkeit und Hierarchie der Beschlüsse eindeutig definiert.
  • Auf sämtlichen Parteiebe­nen können Mitgliederbe­fragungen initiiert werden. So haben alle Mitglieder der Partei die Möglichkeit ihre Meinung über ganz konkrete Sachfragen auf Lokal-, Bezirks-und Natio­nalebene abzugeben.
  • Die Kompetenzen der Arbeitsgruppen werden ausgebaut und klarer umrissen. Die CSV-Foren, Diskussionsplattformen, die allen Mitgliedern offenstehen, werden erst­mals in den Statuten verankert. Im Zusammenspiel mit der CSV-Akademie, der Bildungseinrichtung der Partei, die bereits seit 2013 existiert, wird so den Mitgliedern ermöglicht, ihr Wissen und ihre Kom­petenzen im Vorfeld von Beschlüssen verstärkt in die Meinungsfindung der Partei einzubringen.
  • Die Zielsetzung einer pa­ritätischen Besetzung der Parteigremien sowie der Wahllisten wird ehrgeizig weiterverfolgt und dank eines konkreten Zeitplans beschleunigt. Die Re­präsentation der Frauen soll vor allem in den Entscheidungsorganen der Partei verstärkt gefördert werden.
  • Die Nominierung von Spitzenkandidaten wird in der Satzung ermöglicht.
  • Mit der Einführung eines Schlichtungsverfahrens gibt sich die Partei die notwendigen Mittel, Kon­fliktsituationen konstruktiv lösen, anstatt nur diszipli­narisch ahnden zu können. Zudem wird das Disziplinarverfahren reformiert.