Intelligente Förderung – Bessere Vermarktung

Für die CSV ist die Landwirtschaft ein wichtiger Bestandteil der nationalen Wirtschaft und ein Garant für die sichere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln.

Es besteht heutzutage ein enormer wirtschaftlicher Druck im Sektor. Viele Entscheidungen der Politik fördern zusätzliche Unzufriedenheit. 

Was wir brauchen:

  • Eine leistungsfähige und breitgefächerte landwirtschaftliche Produktion, um den großen Abhängigkeitsverhältnissen in der Nahrungsmittelerzeugung entgegenzuwirken.
  • Eine effiziente Förderung der biologischen sowie der konventionell-integrierten Landwirtschaft.
  • Ein Konzept, das regionale Produktion und Vermarktung vereint. Nur so kann die Abhängigkeit von anonymen Massenprodukten, deren Herkunft für die Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht mehr nachvollziehbar ist, zurückgedrängt werden.
  • Eine Marketingstrategie für die Landwirtschaft.
  • Die Integration der Landwirtschaft als fester Bestandteil in das NationBranding
  • Eine regionale Vermarktung von Erzeugnissen in öffentlichen Einrichtungen, wie Kantinen, Krankenhäuser, Kindergärten und Altersheime.
  • Ein konstruktives Miteinander aller Beteiligten – auch von Landwirtschaft und Umwelt.
  • Mehr Akzeptanz für die Lebensmittelproduktion. Um diese Akzeptanz zu erreichen, sind gezielte Informations- sowie Marketingkampagnen für die Landwirtschaft erforderlich. Die Öffentlichkeit hat häufig ein falsches, sehr romantisches Bild von der Landwirtschaft.
  • Eine gezielte Förderung der Landwirte mit innovativen Produkt- oder Dienstleistungsideeen.
  • Ein Kompetenzzentrum als unabhängige fachliche Referenzstelle; als Anlaufstelle für Innovationen.

Zum Agrargesetz:

Das aktuelle Agrargesetz ist seit über einem Jahr ausgelaufen.

Im neuen vorgeschlagenen Gesetztext sind nach wie vor sehr viele wichtige Fragen offen, da wesentliche großherzogliche Reglements fehlen.

Das neue Agrargesetz muss in vielen Punkten angepasst werden. Als Beispiele können Folgende genannt werden:

  • Die Prozeduren der Investitionsbeihilfen müssen vereinfacht werden.
  • Nichtproduktive Investitionen (etwa durch Umweltauflagen) müssen, anders als vorgesehen, gefördert werden. Einzelne Projekte müssen als Ganzes bewertet werden.
  • Die Selektionskriterien um Zugang zu Investitionsbeihilfen Stützungsmaßnahmen zu bekommen, müssen überarbeitet werden. Die Minima müssen nach unten angepasst werden. Ganzheitliche Projekte müssen als Ganzes analysiert werden. Aussiedlungsbetriebe werden unter den aktuell vorgesehenen Bestimmungen im Agrargesetz kaum noch möglich sein; dies ist inakzeptabel.
  • Die Förderungspolitik von Junglandwirten darf nicht dazu führen, dass einzelne bestraft werden und nicht bezuschusst werden, da sie über einen zu hohen „Standard Output“ verfügen. Diese Grenze muss nach oben angepasst werden.
  • Die Verarbeitung und Vermarktung, als wichtige Bestandteile der Landwirtschaft, müssen stärker gefördert werden, indem der Beihilfesatz erhöht wird.
  • Die Entschädigungen für landwirtschaftliche Unternehmen in Schutzgebieten müssen entsprechende finanzielle Verluste ausgleichen.
  • Ein Steuerrecht nach dem Prinzip „Carry back, carry forward“ muss für landwirtschaftliche Betriebe kurzfristig eingeführt werden. Dies, damit die landwirtschaftlichen Betriebe die Möglichkeit haben, eventuelle Gewinne/Verluste auf darauffolgende Jahre abzuschreiben, um so besser auf Preisschwankungen reagieren zu können. In diesem Punkt kann und darf man nicht auf die bevorstehende gesamte Steuerreform warten.
  • Die Beratung als wesentlicher Bestandteil der landwirtschaftlichen Entwicklung muss in einem ganzheitlichen Ansatz, unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsdreiecks (Wirtschaft, Umwelt, Soziales), organisiert werden.