Eine Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 1989 bildet die Basis für Gesundheit und Sicherheit an europäischen Arbeitsplätzen. Im Rahmen des Projektes der europäischen Kommission unter Jean-Claude Juncker für eine bessere Rechtssetzung, werden zurzeit 24 Richtlinien im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz untersucht. Auf der Grundlage der Resultate dieser Evaluierung, soll 2016 der strategische Rahmen der EU zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2014 – 2020) überarbeitet werden.
Bereits jetzt ist klar, dass es eine Reihe an neuen Risiken und Herausforderungen gibt. Eine aktuelle Studie der Europäischen Agentur für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zeigt, dass vor allem psychosozialen Erkrankungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen mehr Beachtung geschenkt werden muss. Diese sind zum Teil auch auf die fortschreitende Digitalisierung zurückzuführen.
Biotechnologie und Nanotechnologie sind zwei weitere, sich schnell entwickelnde Bereiche, auf die sich die Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer konzentrieren müssen.
Auch das Altern der Bevölkerung stellt eine Herausforderung dar. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer müssen sich auf die demographisch bedingten Veränderungen einstellen und reagieren.
Vor allem müssen Daten zu diesen neuen Herausforderungen gesammelt werden, damit die bestehenden und potentiellen Risiken erkannt und gezielt gehandelt werden kann. Wir brauchen demnach keine Vereinfachung der existierenden Regeln, sondern vielmehr eine Anpassung an neue Risiken.
Georges Bach
Europaabgeordneter