Jugendgarantie – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Auf meine Nachfrage hin betonte Arbeitsminister Schmit am letzten Dienstag im Parlament, dass die Jugendgarantie, eine Maßnahme, die auf europäischer Ebene beschlossen wurde, bis zum 1. Juni 2014 in Luxemburg Realität wird.

Jugendgarantie bedeutet konkret, dass der Staat sich verpflichtet, jungen Menschen unter 25 Jahren, spätestens vier Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung oder dem Verlust des Arbeits-/Ausbildungsplatzes, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot auf eine Arbeitsstelle, einen Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung zu unterbreiten.

Die CSV-Fraktion bekräftigt die Regierung in ihrem Bestreben, der Jugend eine Perspektive zu bieten! Es genügt jedoch nicht, große Erwartungen zu schüren. Den Aussagen des Ministers nach müssen nun Taten folgen. Denn weder der Minister noch die Regierung schaffen Arbeitsplätze. Es müssen zielorientierte Maßnahmen ergriffen werden, damit auch die Arbeitgeber und Jugendorganisationen sich diesem Bestreben anschließen.

Daran wird der Minister gemessen werden.

Serge Wilmes