Anpassungen sollen in den kommenden Wochen öffentlich debattiert werden/Une loi qui fera l’objet d’un large débat public de manière à ce qu’elle soit éventuellement modifiée avant la fin de cette année.
Seit Inkraftreten des neuen Nationalitätengesetzes am 1. Januar 2009 hat sich die Zahl der Einbürgerungsanträge mehr als vervierfacht. Zwischen 2009 und 2011 beantragten 12.848 ausländische Bürger die Luxemburger Staatsbürgerschaft, in 11.736 Fällen wurde dem Antrag stattgegeben. In drei Jahren wurde nur in sieben Fällen gegen die Entscheidung des Ministers Berufung vor dem Verwaltungsgericht eingelegt, in zwei Fällen wurde die Entscheidung des Ministers widerrufen. Justizminister François Biltgen stellte am Mittwoch bei seiner Pressekonferenz fest: “Das Gesetz ist ein Erfolg.”
Nach der Auswertung steht nun die Frage nach der Anpassung des Gesetzes im Raum. Darüber möchte François Biltgen mit Experten, Politikern, aber auch mit der breiten Öffentlichkeit debattieren. Dafür wurde eigens eine Internetseite eingerichtet, die ab Mittwoch 12 Uhr freigeschaltet ist.
Im neuen Gesetz wurden laut François Biltgen objektiv nachvollziehbare Kriterien eingeführt, die die Entscheidungsfindung erleichtert und beschleunigt haben. Das sind der Sprachentest und das Prinzip der “honorabilité”, also der Ehrbarkeit. Letzteres besagt, dass der Justizminister jemandem die Luxemburger Staatsbürgerschaft verweigern kann, wenn dieser zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.
Aufenthaltsdauer, Sprachentest und Ehrbarkeit
Die Auswertung des Gesetzes hat folgende Fragen aufgeworfen: Die erste Frage berifft die siebenjährige Residenzpflicht. Diskutiert werden soll, ob diese sieben Jahre weiterhin kontinuierlich sein, oder ob nicht auch Unterbrechungen erlaubt sein sollen. Die Frage der Aufenthaltsdauer betrifft auch Asylbewerber, die am Ende der Prozedur eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Eine zweite Frage betrifft den Sprachentest und die mögliche Diskriminierung von Menschen mit einem niedrigen Bildungsniveau, die den Sprachentest nicht bestehen – dies nicht wegen sprachlicher, sondern anderer Mängel. Hier wird über Anpassungen nachgedacht, die es diesen Menschen dennoch ermöglichen, Luxemburger zu werden. Menschen, die nach 1984 ins Land gezogen sind, schon lange hier leben, aber nie die Chance hatten, die nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben, sollen gegebenenfalls vom Sprachentest dispensiert werden.
Was das Prinzip der Ehrbarkeit angeht, plädiert François Biltgen für größere Flexibilität für den Justizminister, was die Entscheidung angeht. Das Gesetz sei in dieser Hinsicht etwas rigide. “Es gibt Fälle, in denen der Minister die Einbürgerung aus ersichtlichen Gründen verweigern möchte, es aber aufgrund des Gesetzes nicht kann, wie zum Beispiel im Falle eines Mannes, der Frau und Kinder schlägt, dafür aber keine Haftstrafe verbüßen muss”, so François Biltgen.
Diskutiert werden soll auch über das Beibehalten, die Verlängerung oder die frühzeitige Abschaffung der Klausel, die besagt, dass jemand die Luxemburger Staatsbürgerschaft erhält, wenn er nachweisen kann, dass er einen Vorfahren (in direkter Abstammung) hat, dessen Geburtstag bis auf den 1. Januar 1900 zurückgeht. Diese Klausel läuft im Prinzip 2018 aus.
Ferner soll über die Wiedereinführung von Vorteilen für Personen diskutiert werden, die einen Luxemburger Staatsbürger heiraten.
Einbürgerung von Stéphanie de Lannoy
Dass Gräfin Stéphanie de Lannoy noch vor der Hochzeit im Oktober die Luxemburger Staatsbürgerschaft erhält, ist kein Novum. Wie der Justizminister am Mittwoch erklärte, war das auch bei Prinz Félix der Fall sowie bei Prinzessin Sybilla, der Frau von Prinz Guillaume im Jahr 1994.
Diese Form der Einbürgerung ist aus Gründen der Staatsräson gesetzlich vorgesehen. Hierzu muss kein Antrag vorliegen, sondern die Regierung schlägt dem Parlament die Einbürgerung vor.
Quelle: wort.lu (mig)
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Le document qui a été présenté aux membres de la commission juridique de la Chambre contient notamment une analyse de l’application pratique de cette loi, toute une série de données statistiques relatives à l’acquisition de la nationalité luxembourgeoise ainsi que des pistes de réflexion destinées à une éventuelle adaptation du cadre législatif qui avait mis en place il y a quatre ans.
Personnellement, François Biltgen considère que cette loi a “largement fait ses preuves” mais qu’elle peut peut le cas échéant “faire l’objet d’adaptations ponctuelles”.
Sur base de ce document, le ministre souhaite organiser un large débat de consultation à la Chambre des députés, débat qui pourrait permettre de déterminer des lignes directrices pour confirmer la législation – tout en l’adaptant à la lumière de l’expérience – en vue de présenter un projet de loi qui permettrait de modifier cette loi au cours du mois de décembre prochain.
Mais François Biltgen souhaite également associer le public à ce débat. D’où une invitation à tous les citoyens intéressés à lui transmettre leurs questions, suggestions et autres commen taires relatifs au rapport d’évaluation etaux pistes qu’il propose.
Les personnes intéressées pourront consulter à cet effet une rubrique spéciale sur le site internet du ministère de la Justice.
A côté du rapport complet, chacun pourra y trouver un formulaire électronique spécialement dédié à ce débat citoyen.
Source : wort.lu