Die wesentliche parlamentarische Arbeit spielt sich in den ständigen Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Parlaments für die Dauer der gesamten Legislaturperiodeperiode gebildet werden. Was sind denn nun Spezialausschüse? Welche Befugnisse haben Untersuchungsausschüsse?
Wie Wo Was: Die parlamentarischen Ausschüsse im Überblick
Die wesentliche parlamentarische Arbeit spielt sich in den ständigen Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Parlaments für die Dauer der gesamten Legislaturperiodeperiode gebildet werden. Die im Parlament vertretenen Parteien sind proportional zu ihren Sitzen in den einzelnen Ausschüssen vertreten.
Die ständigen Ausschüsse üben die parlamentarische Arbeit im engeren Sinn aus d.h. sie diskutieren und begutachten die Gesetzesentwürfe und -vorschläge, Abänderungen und Motionen. Sie haben das Recht Änderungen an bestehenden Gesetzesvorhaben vorzunehmen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vorbereitung von Debatten. Um sich ein genaues Bild der Sachverhalte zu machen, können sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren lassen.
Neben den ständigen Ausschüssen, gibt es Spezialausschüsse. Sie haben dieselben Befugnisse wie gewöhnliche Ausschüsse. Sie werden zeitweilig durch Beschlüsse des Parlaments oder des Präsidenten eingesetzt, wenn ein politisches relevantes Thema oder Gesetzesvorhaben dies verlangen.
Laut Artikel 64 der Verfassung hat das Parlament ein Untersuchungsrecht. Dieses Recht wird im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ausgeübt. Eine Resolution des Parlaments bestimmt den Auftrag dieses Ausschusses, der sich nur mit gemeinnützigen Fragen auseinander setzen darf. Dieser Ausschuss kann sich nicht mit Fakten befassen, die bereits Anlass eines gerichtlichen Verfahrens sind. Falls ein solcher Ausschuss eingesetzt worden ist, kann er jedoch nicht mehr weiter über diese Fakten beraten, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Ein Untersuchungsausschuss besitzt, jedoch mit Einschränkungen, ähnliche Kompetenzen wie die Justiz.