Zukunftsreform Öffentlicher Dienst

Nach langen, teils zähen Verhandlungen konnte die größte Zukunftsreform dieser Regierung abgeschlossen werden.

Die Reform im Öffentlichen Dienst ist eine der wichtigsten Strukturreformen dieser Legislaturperiode. Schon im Regierungsprogramm festgeschrieben, widerlegt sie somit rezente Behauptungen der Opposition. Die CSV geht in dieser Regierung die großen Herausforderungen an!

Die Reform der Beamtendienstordnung sorgt für einen zukunftsfähigen Staat. Sie gewährleistet, dass die öffentliche Funktion weiterhin für einen effizienten und qualitativen Dienst am Bürger steht und die Herausforderungen in unserer modernen Gesellschaft aufnehmen kann.

Neue Konzepte tragen verstärkt der Motivation und Verantwortung der Staatsbediensteten Rechnung. Zu einem effizienten und kompetitiven Öffentlichen Dienst gehört das neu geschaffene, transparente und nachvollziehbare Bewertungssystem. Es wird sich bald zeigen, dass vom neuen Bewertungssystem positive Impulse ausgehen, es Leistung honoriert, die Motivation fördert und in keiner Weise das befürchtete Sanktionsinstrument ist. 

Die Ausbildung beim Staat wird konsequent verstärkt. Während der Ausbildungszeit werden die angehenden Staatsbeamten besser auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet; ihre Besoldung wird dem Ausbildungsstatus angepasst, und beträgt gemäß dem Anwärterstatut mindestens 80 % des späteren vollen Gehaltes.

Zahlreiche neu vorgesehene Mechanismen fördern die alltägliche Zusammenarbeit und geben den Staatsbediensteten zusätzliche Möglichkeiten. Familienfreundliche Maßnahmen werden eingeführt. Die Qualität des Miteinanders am Arbeitsplatz wird gestärkt. Konfliktpotenzial wird entschärft durch die Schaffung der Funktion des Vermittlers im Öffentlichen Dienst. Der individuelle Spielraum der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst wird ausgebaut durch die Einführung des Teilzeittherapieurlaubs sowie die Möglichkeit zum progressiven Ausstieg aus dem aktiven Dienst in Kombination von Teilzeitarbeit und Teilruhestand. Bei Schwierigkeiten in der Arbeitsausübung sind Begleitmaßnahmen und -phasen vorgesehen. In Ausnahmefällen kann ein Unzulänglichkeitsverfahren spielen. Die Laufbahnen werden vereinfacht. Lifelong Learning und neue Diplome werden berücksichtigt.

Als zuständige Minister haben François Biltgen und ich in einem funktionierenden Sozialdialog mit der Staatsbeamtengewerkschaft an dieser Modernisierung des Staates gearbeitet. Mit vielen Verbesserungen in der Beamtendienstordnung ist dies keine Reform gegen die Beamtenschaft. Gleichzeitig wurden neue Gräben im Land vermieden.

Die Reform der Beamtendienstordnung schafft die Voraussetzungen, damit der Öffentliche Dienst auch künftig in einem Umfeld, das sich laufend verändert, die Erwartungen der Bürger und Betriebe erfüllt. Diese tiefgreifende Strukturreform wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zahlreiche positive Effekte entfalten!

Octavie Modert
Del. Ministerin für den Öffentlichen Dienst, CSV-Vizepräsidentin