Drei Fragen an Emile Eicher : Der CSV-Abgeordnete Emile Eicher hat in seiner Funktion als Mitglied des parlamentarischen Bildungs- und Erziehungsausschusses im Parlament für die CSV-Fraktion Stellung zum Gesetzesvorhaben Nr. 6215 bezogen.
Profil: Herr Eicher, weshalb stand das Gesetzesvorhaben Nr. 6215 im Parlament eigentlich auf der Tagesordnung?
Emile Eicher: Letztes Jahr hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das bestimmt, dass in Zukunft in der Grundschule sowie den Gymnasien nur noch Lehrkräfte eingestellt werden können, die über Bachelor- und Masterabschlüsse verfügen. Um den Übergang vom altem zum neuen Rekrutierungsprozess zu regeln, enthielt das Gesetz jedoch Bestimmungen, die sich in der Praxis als kontraproduktiv herausstellten.
Profil: Inwiefern?
Emile Eicher: Nun, die Übergangsbestimmungen versperrten auf Dauer zu vielen Studenten und Diplomierten den Zugang zum Lehrerberuf. Das gilt zum Beispiel für die luxemburgischen Studenten in Deutschland oder Österreich, weil diese beiden Ländern erst in einigen Jahren auch flächendeckend Bachelor- und Masterdiplome anbieten werden. Das gilt allerdings auch für jeden, der über ein „altes“ Diplom wie eine „Licence“ oder „Maîtrise“ verfügt! Abschlüsse, die ab dem Jahre 2013 nicht mehr für den Beruf des Gymnasiallehrers hätten anerkannt werden sollen.
Profil: Hat das neue Gesetz denn nun für Remedur gesorgt?
Emile Eicher: Ja, absolut! Das neue Gesetz hält für die Rekrutierung der Grundschullehrer fest, dass die Exklusivität der Bolognadiplome erst ab 2014 gilt; während für das Gymnasium sogar gilt, dass jeder, der vor dem 1. Januar 2017 sein Hochschuldiplom erhalten hat, sein Leben lang Zugang zum „Proffenexamen“ hat. Die CSV-Fraktion begrüßt diese Anpassungen ausdrücklich, da unseren Schulen somit auch in Zukunft ein breitgefächertes Angebot an diplomiertem Personal zur Verfügung steht!
Quelle: CSv-Profil: 5. Februar 2011