In der vorvergangenen Woche hat das Parlament seine Zustimmung zu den neuen Bestimmungen des Gemeinde- und des Wahlgesetzes gegeben. Rund acht Monate vor dem kommunalen Wahlgang ist damit eine wichtige Reform zur politischen Gestaltung unserer Gemeindelandschaft erfolgt.
Insgesamt gilt, dass den Gemeinden in unserem institutionellen Gefüge eine besondere Rolle zukommt. Sie sind neben dem Staat und dessen Institutionen die zweite Säule unseres demokratisch strukturierten Gemeinwesens. Damit die Gemeinden ihre besondere Rolle auch konkret wahrnehmen können und die Erwartungen erfüllen, die an sie gerichtet werden, sind eine Reihe von weiteren Reformschritten notwendig.
Vor allem muss die heutige Gemeindeordnung, die noch wesentlich auf die Verhältnisse des 19. Jahrhunderts gemünzt ist, an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Im Mittelpunkt steht hierbei die Territorialreform. Die Neugestaltung der Gemeindelandschaft ist kein Selbstzweck. Unsere Verfassung gesteht den Gemeinden eine weitgehende Autonomie zu. Mit der Territorialreform wird eine Gemeindelandschaft angestrebt, in der die Gemeinden über die notwendige Größe verfügen, um diese kommunale Autonomie auch tatsächlich auszuüben.
Parallel dazu hat die territoriale Neugestaltung zum Ziel, dass alle Gemeinden vergleichbare Dienstleistungen anbieten können. Auf einer Gesamtlandesfläche von 2586 Quadratkilometern muss dies möglich sein.
Gemeindeautonomie ist für die CSV kein leerer Begriff. Die CSV will ihn mit Leben füllen durch eine zielorientierte und beharrliche Reformpolitik für moderne und selbständige Gemeinden.
Michel Wolter
CSV Parteipräsident
Quelle: CSV-Profil, 5. Februar 2011