Armutsbekämpfung geht weiter !

Das europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung neigt sich langsam dem Ende zu und kaum jemand wird daran zweifeln, dass die Grundsätze dieses Jahres auch weiterhin Bestand haben müssen. Das gilt sowohl für die Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für die Problematik der Betroffenen wie auch für die kollektive Bekämpfung der Armutsursachen.



Auch im sogenannten „reichen“ Luxemburg gibt es Armut, wobei das Armutsrisiko in den letzten Jahren durch weitreichende Sozialtransfers verhältnismäßig stabil geblieben ist und sich bei zirka 14 prozent eingependelt hat. Außerdem muss man mit dem Begriff der Armut vorsichtig umgehen und darf ihn nicht ausschließlich auf das geringere Einkommen reduzieren. Ein armer Mensch in Luxemburg ist nicht mit einem Leidensgefährten in einem unserer Nachbarländer zu vergleichen. Nichtsdestotrotz leben ungefähr 65.000 Menschen in Luxemburg unter der Armutsrisikogrenze und dieser Tatsache gilt es, entgegen zu wirken, besonders in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld.

Armut ist aber trotzdem bei uns keine Fatalität!

Die Sozialpolitik der vergangenen Jahrzehnte hat dazu geführt, dass neben der Schaffung des garantierten Mindesteinkommens (RMG) im Jahr 1986, eine Bandbreite von Maßnahmen besteht, die es erlauben, jedem ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Neben den spezifischen Instrumenten für Menschen, die einem Armutsrisiko ausgesetzt sind, wurden etliche Maßnahmen eingeführt oder angepasst, die allen Bürgern je nach ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Lage eine Aufbesserung ihres verfügbaren Einkommens und eine allgemeine materielle und soziale Absicherung erlauben. Man denke beispielsweise an die verschiedenen Familienzulagen vom Kindergeld, der Erziehungspauschale und der Erziehungszulage über die „Chèques service-accueil“, die Teuerungszulage bis hin zur Mindestrente. Natürlich sind Ausrichtung und Zielsetzung dieser Hilfestellungen verschieden und sie dienen in erster Hinsicht auch nicht alle der Armutsbekämpfung. Sie tragen aber in jedem Fall dazu bei, materielle, finanzielle und soziale Einbußen jeglicher Form auszugleichen. Es ist erwähnenswert, dass die Regierung sich nie gescheut hat, alle Haushaltskompositionen, Einkommensschichten und Politikfelder vernetzt und transversal in Angriff zu nehmen. Ohne die Liste endlos weiterführen zu wollen, denke man an dieser Stelle an die verschiedensten Wohnungsbeihilfen, Steuererleichterungen und Steuerkredite, die Investitionen in das Schul- und Bildungswesen, die Maßnahmen im Bereich der Arbeit und Beschäftigung, die alle von der CSV getragen werden.

Eine weitere Neuerung liegt mir besonders am Herzen: Ab dem 1. Januar 2011 wird das Gesetz über die Reorganisation der Sozialhilfe in Kraft treten. Sozialhilfe wird zum Recht und in 30 über das Land verteilten Sozialämtern kann jeder Mensch individuelle, seiner Situation angepasste Hilfe beantragen. Diese Hilfe kann von einem einfachen Ratschlag bis hin zur finanziellen Unterstützung reichen. Als CSV setzen wir große Hoffnungen in die Umsetzung dieses Rechtes und sind davon überzeugt, dass damit ein weiterer Meilenstein gesetzt wurde, der uns dem gemeinsamen Ziel näher bringt, nämlich Armut effizient zu bekämpfen und wirksam für soziale Integration zu sorgen. Dieser Kampf lohnt sich!

 

 

Marie-Josée Jacobs
Familien- und Integrationsministerin

CSV Profil, 18. Dezember 2010