Diese Frage stellte der CSV-Abgeordnete Gilles Roth kürzlich in den Mittelpunkt einer freien Tribüne in den Luxemburger Radiomedien.
Bekanntlich verabschiedete das Parlament in ihrer zweiten Sitzung der neuen Kammersession einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, durch das nicht weniger als 21 Gesetze abgeändert werden mussten. Außerdem war eine Reihe von Zusatzgesetzen erforderlich. Während fast drei Monaten, so auch in den Sommerferienmonaten, erledigten die Deputierten – besonders die Mitglieder der parlamentarischen Justizkommission – eine für die Zukunft Luxemburgs wichtige und schwierige Aufgabe. Es galt, ein Gesetzespaket zu schnüren, das den so genannten Gafi-Empfehlungen juristisch gerecht wird, und das in seinen Zielen hieb- und stichfest sein muss.
Gilles Roth zum Gafi: „Das Kürzel steht für ,Groupe d’action financière‘ und ist, wie der Name es andeutet, eine weltweite Organisation und Expertengruppe, deren Ziel dem Kampf gegen Geldwäscherei gilt. Sie analysiert Methoden der Geldwäsche und entwickelt Maßnahmen zu deren Bekämpfung, dies auf der Basis von 40 unterschiedlichen Empfehlungen als Mindeststandards sowie neun Spezialempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Wer diese internationalen Standards nicht erfüllt oder respektiert, wird sich auf einer grauen Liste wiederfinden.“
Was hat Luxemburg denn damit zu tun?
Gilles Roth: „Im Februar legten die Gafi-Experten einen wenig schmeichelhaften Bericht über Luxemburg im Allgemeinen und den Finanzplatz im Besonderen vor. Ein wesentlicher Vorwurf galt den scheinbar fehlenden juristischen Mitteln, um effizient und gezielt gegen das Weißwaschen von Geld und der Terrorismusfinanzierung vorzugehen. So wunderten sich die Wächter – um es salopp auszudrücken, dass es bei uns – in einem doch bedeutenden Finanzzentrum – sehr wenige Meldungen über suspekte Finanztransaktionen gäbe. Die Regierung wurde mit Nachdruck aufgefordert zu handeln mit der Vorgabe, die legislative Basis in diesem Bereich deutlich zu verbessern.“
Warum handeln?
G.R.: „Auch wenn das Schreiben an sich keine direkten rechtlichen Konsequenzen – Gafi ist sicherlich nur ein informelles Organ – nach sich zog, so stand dennoch einiges auf dem Spiel: der Stellenwert und die Glaubwürdigkeit unseres Finanzplatzes. Politischer Sprengstoff gewissermaßen! Wir wollten verhindern, dass wir in eine ähnliche Situation geraten wie im Jahre 2009, als wir von der OCDE auf die Graue Liste der so genannten Steuerparadiese gesetzt wurden.
Regierung und Abgeordnetenkammer haben daher über die Sommermonate hinweg das Notwendige gemacht, Anpassungen der Gesetzgebung im Finanzbereich wie auch betreffend die Strafprozeduren vorgenommen. Eine Knochenarbeit, die unser Fraktionschef Jean-Louis Schiltz zu Recht als Meisterleistung wertete. Wir wollten den guten Ruf unseres Finanzplatzes absichern.“
Sind denn nun alle Bedingungen erfüllt?
G.R.: „Vergangenen Woche hat die Gafi jedenfalls unsere Bemühungen anerkannt. Vorerst können wir ruhig bleiben. Wenn das Gesetzespaket definitiv in Kraft ist, wird eine endgültige Analyse von Gafi vorgenommen, und dann werden wir sehen, ob wir nachrüsten müssen. Wir denken mit unseren nun verabschiedeten Rechtsvorschriften der internationalen Finanzwelt gezeigt zu haben, dass man auch weiterhin auf den Luxemburg Finanzplatz bauen und Vertrauen haben kann. Der Finanzplatz ist und bleibt ein wichtiger wirtschaftlicher Pfeiler. Er bringt bis zu 76 % der gesamt erhobenen Betriebssteuer, rund 42 000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt mit dem Finanzstandort verbunden. Allein im Monat August sind dieses Jahr 31 Milliarden Euro in die Investmentfonds geflossen. Wir wollen einen sauberen Finanzplatz. Und Weißwaschen von Geldern und Terrorismusfinanzierungen sind ja keine Kavaliersdelikte! Ich denke, wir haben unsere Aufgabe vorerst mehr als erledigt!“
Was ist denn nun juristisch und prozedural zu beachten?
G.R.: „Die Straftaten im Zusammenhang mit dem Gafi-Paket sind mit harten Sanktionen belegt. Die Bankenaufsicht und die Justiz bekommen zusätzliche Möglichkeiten und Mittel für effizientere Kontrolle. Die internationale Justizzusammenarbeit wurde verstärkt. Das Bankgeheimnis bleibt für den ehrlichen Kunden unangetastet, allerdings gibt es keinen Deckmantel für krumme Geschäfte. Die Umänderungen der Finanz- und Strafgesetzgebung wurden effizienter geregelt, das legislative Arsenal wurde wesentlich aufgerüstet, ein nicht immer einfacher Spagat zwischen energischer Kriminalitätsbekämpfung und elementaren Rechtsprinzipien.
Das Ziel ist also kein Selbstzweck?
G.R.: „Klar und eindeutig! Das Ziel dieser Operation ist nun wirklich kein Selbstzweck. Es geht um die Glaubwürdigkeit und das Image unseres Finanzplatzes, Wir sind ein kleines Land mit einem kompetitiven, fähigen und tüchtigen Finanzplatz. Wir stehen damit in Konkurrenz mit anderen Finanzstandorten. Unsere Hausaufgaben werden demnach auch mit einer besonders präzisen Lupe betrachtet. Wir sind deswegen allerdings kein schwarzes Schaf. Wir haben uns als verantwortungsvolle Politiker einer nicht einfachen Herausforderung gestellt. Wir haben eine Knochenarbeit hinter uns, und wir werden auch weiterhin alles tun, jedes Schmuddelkinder-Image zu verhindern!“
Quelle: Profil, 30. Oktober 2010