Medizinische Kontrolluntersuchungen bei Schulkindern sind in Luxemburg seit Jahren Pflicht. Geht es doch darum, die Gesundheit der Schulkinder zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Nunmehr hat die Abgeordnetenkammer das Basisgesetz in wesentlichen Punkten abgeändert, sodass die Neufassung des diesbezüglichen großherzoglichen Ausführungsreglements eine fundamentale Reform ermöglichen wird. Sylvie Andrich-Duval, CSV Abgeordnete, CSV Profil, 19. Juni 2010
Die Schulmedizin wird den Vorgaben einer modernen öffentlichen Gesundheitskonzeption angepasst, die Effizienz verbessert und die Qualität garantiert.
Der Vorteil unserer schulmedizinischen Untersuchungen gegenüber verschiedenen anderen Ländern, besteht vor allem darin, dass sie obligatorisch, regelmäßig und gratis sind und einen starken präventiven Charakter haben. Über diesen Weg werden immerhin bis zu 90% der Schulkinder erfasst, unabhängig von ihrem sozialen Status.
Nunmehr sollen die Aktivitäten der Schulmedizin harmonisiert und die Kollekte der statistischen Daten standardisiert werden. Des Weiteren soll einer multidisziplinären Zusammenarbeit stärker als bisher Rechnung getragen werden; so sollen auch die hier einwirkenden Schulpartner stärker eingebunden werden. Initiativen mit vorbeugendem Charakter sollen gezielt gefördert werden, wobei den Aspekten der Gesundheitserziehung und der sportlichen Tätigkeit eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Disponibilität der schulmedizinisch Beauftragten soll ausgebaut und verbessert werden. Die Gesundheitsüberwachung wird kohärenter organisiert, in dem Sinne, dass zu bestimmten Schlüsselphasen der Entwicklung von Kindern systematische Untersuchungen durchgeführt werden. Wobei die einzelnen Gesundheitsbilanzen stärker der jeweiligen Altersgruppe angepasst werden und einer psycho-sozialen Dimension Rechnung tragen sollen.
Ein spezielles Interesse gilt den sogenannten Risikokindern, verbunden mit einer gewissenhaften Betreuung in einem zeitlich definierten Rahmen mit einer schnelleren Weiterleitung zu medizinischen Spezialdiensten. Verbessert soll ebenfalls die Einbindung der Eltern und Erziehungsberechtigten werden, vor allem dann, wenn spezielle Gesundheitsprobleme vorliegen. Wünschenswert aus der Sicht der CSV, wäre die ausführlichere Information und die Bereitstellung von Dokumenten für die Bezugspersonen der Kinder, ob für Impfungen, Zahnhygiene, psychomotorische Entwicklung oder sonstige gesundheitliche Vorschriften und Hinweise auf gesundheitsschädigende Handlungen wie Rauchen, Alkohol oder Drogen.
Die Aus- und Weiterbildung der Akteure vor Ort, ob Krankenpfleger, Ärzte oder paramedizinische Betreuer, die alle zu den Garanten einer qualitativen Schulmedizin zählen, soll optimiert werden. Gleichfalls regt die CSV an, eine Vernetzung mit der Basismedizin zu schaffen und eine stärkere Einbindung von Kinderärzten, besonders im Rahmen der Ausbildung, herbeizuführen.
Die Grundlage ist geschaffen. Allerdings stehen noch einige offene Fragen aus. So müssen die Tarife mit den Ärzten neu verhandelt werden. Wir würden außerdem begrüßen, wenn übergeordnete Gesundheitsobjektive für die verschiedenen Altersgruppen erstellt würden. Evaluierungsüberlegungen und ein elektronischer Gesundheitspass sind in unseren Augen weitere Maßnahmen zur Optimierung der Schulmedizin.
Sylvie Andrich-Duval, CSV Abgeordnete