Sprachenurlaub

Am 21.Januar 2009 wurde das Gesetz über den Sprachenurlaub in der Abgeordnetenkammer verabschiedet.
Seit den 90er Jahren ist der Begriff des „Life Long Learning“ eines der Hauptschlagwörter im Bereich Weiterbildung, und so wurde auch in Luxemburg nach langjährigen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern, sprich der UEL und den Gewerkschaften, 2001 eine gemeinsame Position betreffend den Weiterbildungsurlaub getroffen. Eines der Resultate dieser Vereinbarung auf Gesetzesebene ist nun neben anderen gesetzlichen Bestimmungen, verankert im Weiterbildungsgesetz, der Sprachenurlaub. Wir haben uns mit dem CSV-Abgeordneten Marc Spautz unterhalten, dem Berichterstatter dieses Gesetzesprojektes. (Quelle: Soziale Fortschrëtt)

Marc, warum ein Sprachenurlaub ? 

Der „neue“ Sprachenurlaub regelt das Erlernen der luxemburgischen Sprache. Vielenorts dabei wurde kritisiert, dass dieser Urlaub nicht mit dem Integrationsgesetz respektiv dem Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft verbunden wurde. Für uns war aber klar, dass dieser Sprachenurlaub dazu dienen soll, die luxemburgische Sprache zu erlernen, umso eine Integration auf den Arbeitsmarkt zu erreichen. Des Weiteren war wichtig, dass auch die Grenzgänger von diesem Sprachenurlaub profitieren können, damit auch deren Integration zumindest in der Arbeitswelt stattfinden kann, indem sie z. B. sich mit den Kunden, respektive Patienten in der Landessprache verständigen können. Dieser Sprachenurlaub kann auch von den Selbstständigen oder Freiberuflern beantragt werden. Hauptziel ist mit Hilfe der luxemburgischen Sprache eine bessere Integration aller unserer ausländischen Arbeitskolleginnen und -kollegen zu erreichen.

Wann kann man Sprachenurlaub beantragen?

Grundvoraussetzung ist, dass man seit mindestens sechs Monaten in Luxemburg sozial versichert ist. Der Antrag wird beim Arbeitsminister gestellt, und der Antrag muss zuvor dem Arbeitgeber zwecks Begutachtung vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann lediglich aus organisatorischen Gründen eine Verlegung des Urlaubes beantragen. Eine Ablehnung ist jedoch nicht möglich.

200 Stunden: Reichen die, zum Erlernen der Sprache?

Auch das war eine Diskussion: Einige verlangten sogar 400 Stunden. Da aber jeder Fall sich anders stellt – die einen können schon etwas luxemburgisch, die anderen überhaupt nicht – deshalb war es schwer sich auf eine genaue Stundenzahl zu einigen. Resultat ist nun, dass die 200 Stunden fraktioniert werden können in 120 respektiv 80 Stunden. Dies aber ist nun der Anfang. Sollte sich in einigen Jahren herausstellen, dass dies nicht genügt, so kann die Stundenzahl angepasst werden. 

Mit dem neuen Gesetz wurde eine Grundlage zum Erlernen der luxemburgischen Sprache geschaffen. Wichtig ist nun, dass die nötigen Ausführungsreglemente schnellsten getroffen werden. Das Erlernen der luxemburgischen Sprache ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Integration unserer ausländischen Mitbürger.

Quelle: Soziale Fortschrëtt, Februar 2009