Ohne Gegenstimmen wurden vergangene Woche jene Gesetze gestimmt, die den Bürgern ab dem 1. Januar 2009 mehr Kaufkraft sichern. Neben dem umfassenden Steuerpaket wurden im Parlament ohne Gegenstimmen die Gesetzesvorlagen zur zweiprozentigen Anpassung des Mindestlohns sowie zur zweiprozentigen Steigerung der Renten und Unfallrenten verabschiedet.
Der CSV Sozialexperte Marcel Glesener war Berichterstatter zum Gesetzesprojekt zur Mindestlohnanpassung, das unter der Verantwortung von Arbeits- und Beschäftigungsminister François Biltgen ausgearbeitet wurde. Der soziale Mindestlohn steigt von 1 609,53 Euro auf 1 641,74 Euro. Der qualifizierte Mindestlohn steigt von 1 931,44 Euro auf 1 970,08 Euro. Insgesamt haben die neuen gesetzlichen Regelungen Auswirkungen auf jeden zehnten Arbeitnehmer.
Die Anpassung des Mindestlohns muss im Kontext der voluntaristischen Sozialpolitik der CSV-LSAP Koalition gesehen werden. Es gilt, insbesondere, die Kaufkraft der einkommensschwächeren Haushalte und Familien zu stärken. Die weiteren wichtigen Elemente dieser Politik, die sich durch Kontinuität auszeichnet, sind der Kinderbonus, die Umwandlung von Freibeträgen in Steuerkredite, die Umwandlung der Heizkostenzulage in eine verdoppelte Teuerungszulage, sowie die Dienstleistungsgutscheine für Familien mit Kindern.
Parallel zur Anhebung des Mindestlohns profitieren die Betriebe von einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen. Die Körperschaftssteuer sinkt von 22 auf 21 Prozent, die Gesellschaftsabgabe (Droit d’apport) wird ganz abgeschafft und für Betriebe, die einen Arbeitslosen beschäftigen, werden die Steuervorteile verbessert.
Für den „Ajustement“, die zweiprozentige Steigerung der Renten und Unfallrenten, bezog Marc Spautz Stellung für die CSV. Der Süd-Abgeordnete betonte die sozialpolitische Bedeutung der Gesetzesvorlage. Ebenso wie die Anpassung des Mindestlohns an die Lohnentwicklung dient die Anpassung der Pensionen und Renten dem Kaufkrafterhalt. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlich schwierigen Lage ist das „Ajustement“ somit ein wichtiges Signal. Marc Spautz gab in seiner Stellungnahme ebenfalls zu bedenken, dass im Rahmen des Tripartite Abkommens 2006 den Rentnern und Pensionierten vor zweieinhalb Jahren bereits eine große Solidaritätsleistung abverlangt wurde. So wurde die damals anstehende Anpassung zeitlich verschoben und aufgespalten.
Schließlich rief Spautz Wesentliches in Erinnerung: „Di Pensionéiert si fréier Salariéen an hu matgehollef, di aktuell gutt Situatioun vun de Pensiounskeesen opzebauen, et sinn hir Cotisatiounen, déi och haut zum gréissten Deel an de Reserven hir Friichten droen. Si hunn ee Recht drop, een Deel vun dëse Friichten ze plécken.“